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Online Marketing

Landgericht Düsseldorf – Urteil zu Social Bookmark Buttons

Unter dem Aktenzeichen 12 O 151/15 entschied das Landgericht Düsseldorf im März 2016, dass es nicht rechtens ist, direkt beim Aufruf einer Website Daten an diverse Social Networks zu übermitteln. Dafür wird nach Auffassung der Düsseldorfer Richter die Zustimmung der Besucher durch eine bewusste Handlung benötigt. Das dahinterstehende Problem ist, dass der Besucher beim Aufruf der Website mit den Social Bookmark Buttons bei einem der Netzwerke eingeloggt ist. Das ist leider sehr häufig der Fall, weil viele User der Networks aus reiner Bequemlichkeit ständig eingeloggt bleiben.

Wen betrifft das Urteil zu Social Bookmark Buttons?

Wer als Webdesigner und Programmierer Social Bookmark Buttons mit Plugins in Websites eingebunden hat, die mit einem der beliebten Content Management Systeme erstellt wurden, sollte so schnell wie möglich reagieren. Nur so lassen sich teure Abmahnungen vermeiden. Die Plugins für WordPress, Joomla und Co. Nutzen nahezu durchweg die beschriebene Vorgehensweise. Nach der Auffassung der Richter beim Verfahren 12 O 151/15 beim Landgericht Düsseldorf reicht es auch nicht aus, die Besucher der Website auf die Übermittlung der Daten hinzuweisen oder in den Datenschutzbestimmungen die Erklärung zu liefern, dass sich Nutzer aus den Netzwerken ausloggen sollen, wenn sie verhindern möchten, dass Anbieter der Social Bookmark Buttons und die Netzwerke Informationen erhalten. Wenn die Besucher diese Hinweise lesen, ist es bereits zu spät.

Müssen Webmaster jetzt auf die Social Bookmark Buttons verzichten?

Ein Verzicht auf die Social Bookmark Buttons ist auch nach dem Urteil 12 O 151/15 des Landgerichts Düsseldorf nicht notwendig. So gibt es beispielsweise für WordPress ein Plugin, welches die nun definierten Ansprüche an den Datenschutz erfüllt. Es wurde von c’t im Rahmen eines GitHub-Projekts entwickelt und arbeitet anders als die „üblichen“ Plugins wie zum Beispiel Social Ring. Hier sind mehrere Schritte notwendig, um einer Website mit den Social Bookmark Buttons einen „Like“ zu spendieren. Erst beim Anklicken des Icons wird das Netzwerk direkt kontaktiert und das Login-Fenster angezeigt. Das bedeutet, der Besucher muss selbst aktiv werden.
Die Umstellung auf das rechtssichere Plugin ist bei WordPress sehr einfach, denn es kann unter dem Namen „Shariff“ direkt bei WordPress.com heruntergeladen und installiert werden. Gegenüber vielen anderen Plugins für Social Bookmark hat es den Vorteil, dass es beispielsweise auch mit dem mittlerweile sehr beliebten Dienst WhatsApp kooperiert. Eine Druckfunktion ist ebenfalls integriert, die allerdings im Vergleich mit Social Ring beim Nutzerkomfort nicht ganz mithalten kann. Dafür kann die Optik der Buttons auf vielfältige Weise individualisiert werden.
Wer nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf „auf Nummer sicher“ gehen möchte, der weist seine Besucher direkt beim Aufruf der Website darauf hin, dass beim Klick auf die Buttons der diversen Social Networks Daten übermittelt werden. Dafür lässt sich der ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Cookie-Hinweis nutzen. Sehr einfach ist das bei WordPress mit dem Plugin „Cookie Notice“ von dFactory möglich, weil hier der angezeigte Text individuell erweitert und geändert werden kann.

Warum sind Social Bookmark Buttons auf Websites so wichtig?

Die Buttons der Social Networks von Google+ über Facebook und XING bis hin zu Pinterest und Twitter sind allein schon für die Suchmaschinenoptimierung unverzichtbar. Sie bieten die Möglichkeit, interessante Inhalte blitzschnell zu teilen. Außerdem nutzt der Google-Algorithmus die „Likes“ aus den Sozialen Netzwerken als ein Kriterium für das Ranking in den Suchergebnissen. Teilungen auf Social Networks wirken sich außerdem steigernd auf den Traffic einer Website aus, denn was Freunden gefällt, möchte man natürlich selbst auch gern lesen.

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