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Glossar

Impressum

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff Impressum kommt aus dem Lateinischen und steht dort als Synonym für „Aufgedrücktes“. Darum handelt es sich letztlich auch, denn in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es eine Impressumspflicht, die für Websites und auch für andere Medien wie beispielsweise Bücher und Zeitungen gilt. Im Allgemeinen handelt es sich beim Impressum um Angaben zu Redaktion, zum Herausgeber oder zum Autor. Für Websites gelten in den genannten Ländern besondere Vorschriften, die eine ganze Reihe zusätzlicher Angaben erfordern.

Wie ist das Impressum in Deutschland gesetzlich geregelt?

Die rechtlichen Grundlagen für das Impressum in Printmedien finden sich in den Pressegesetzen. Sie werden von den Regierungen der einzelnen Bundesländer erlassen. Auf Websites werden diese Bestimmungen nicht angewendet. Hier richtet sich der im Impressum zu veröffentlichende Inhalt nach den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags sowie der 2007 eingeführten Telemediengesetzes. Alle drei Vorschriften haben gemeinsam, dass eine direkte Erreichbarkeit, ständige Verfügbarkeit und leichte Erkennbarkeit gefordert wird.

Wer muss ein Impressum auf seiner Seite veröffentlichen?

Die gesetzliche Pflicht zum Impressum besteht für geschäftsmäßig betriebene Websites. Rein private Websites sind von der Impressumspflicht in Deutschland ausgenommen. Das ergibt sich daraus, dass die Pflicht nur für die Seiten gilt, auf denen entgeltpflichtige Leistungen angeboten werden. Doch genau an dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Wenn der Betreiber der Seite zur Refinanzierung beispielsweise Werbung über Google AdSense schaltet oder eines der Affiliate-Programme nutzt, bietet er den Einstieg in kostenpflichtige Leistungen. Somit ist er nach dem Telemediengesetz dazu verpflichtet, ein Impressum zu veröffentlichen.

Welche Daten gehören in das Impressum einer Website?

Wer bei der On-Page-Optimierung nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen möchte, sollte sich den Paragrafen 5 des Telemediengesetzes sehr genau anschauen. Dort ist geregelt, dass folgende Daten in einem Impressum enthalten sein müssen:

• Name und Anschrift des Betreibers
• bei juristischen Personen die Rechtsform
• Kontaktdaten inklusive Mailadresse
• bei zulassungspflichtigem Gewerbe die Aufsichtsbehörde
• Eintragungsnummer im Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister
• Umsatzsteuernummer und/oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
• bei AG, KGaA und GmbH in Abwicklung oder Liquidation ein entsprechender Hinweis

Für Berufe, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie EWG 89/48 fallen, müssen im Impressum zusätzlich die offizielle Berufsbezeichnung, die zuständige Kammer und die Angaben zu den berufsrechtlichen Regelungen gemacht werden.

Darf das Impressum mit den Angaben zum Datenschutz gekoppelt werden?

Ja, eine Kombination der für das Impressum vorgeschriebenen Daten mit den Hinweisen zum Datenschutz macht im Rahmen der On-Page-Optimierung sogar Sinn. So wird das Webdesign nicht durch zwei Pflichtseiten eingegrenzt. Viele Betreiber von Websites, die mit einem Content Managament System arbeiten, binden das Impressum und die Hinweise zum Datenschutz in die Menüleisten mit ein. Wer dort beispielsweise auch alle Kategorien schnell zugänglich machen möchte, erhält dann sehr schnell eine zwei- oder gar dreizeilige Menüleiste. Zulässig ist die Platzierung des Backlinks zum Impressum und zu den Datenschutzbestimmungen auch im Footer einer Website. Das würde bei WordPress allerdings die Notwendigkeit eines Eingriffs in den Quellcode der Footer.php bedeuten, die sich viele Laien nicht zutrauen.

Muss ein Impressum auf die Seiten in Social Networks?

Für die Seiten, die in Social Networks eingerichtet werden, gelten für das Impressum die gleichen Bestimmungen wie für andere Websites. Nicht jedes Social Network hat jedoch die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen. In dieser Hinsicht erweist sich Facebook inzwischen als vorbildlich. Bei Twitter beispielsweise muss ein kleiner Trick angewendet werden, um der Impressumspflicht nachzukommen und eine Abmahnung zu vermeiden. Dort kann der Link zu einem auf einer anderen (dauerhaft erreichbaren) Website veröffentlichten Impressum in den möglichen Beschreibungen des Accounts hinterlegt und so im Profil mit angezeigt werden. Eigene Datenschutzbestimmungen sind hier nicht nötig, da die Bedingungen der jeweiligen Netzwerke gelten.


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