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Glossar

Was versteht man unter dem Begirff Datenschutz?

Inhaltsverzeichnis

Unter dem Begriff Datenschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, deren Ziel es ist, Daten vor dem missbräuchlichen Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Letztlich wird hier das Recht jedes Menschen auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung umgesetzt. Der Begriff selbst wurde im Jahr 1970 vom Juristen Ulrich Seidel in einer Publikation in einer juristischen Fachzeitschrift definiert. Seitdem hat der Datenschutz in den meisten Ländern der Welt Eingang in die Gesetzgebung gefunden. Allerdings sind die Auslegungen und Bestimmungen sehr unterschiedlich. Innerhalb der Europäischen Union greifen die Regelungen der Richtlinie EG 95/46.

Welche geschichtliche Entwicklung gab es beim Datenschutz?

Den Anstoß zur Etablierung von Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre der Menschen gab der einstige US-Prasident John F. Kennedy bereits zu Beginn der 1960er Jahre. Er wollte ein auf nationaler Ebene tätiges staatliches Datenzentrum einrichten. Damit sollte das Defizit eines fehlenden zentralen Meldewesens ausgeglichen werden. Der Plan scheiterte nach erheblichen öffentlichen Diskussionen im Jahr 1974 am „Privacy Act“. Das erste Gesetz zum Datenschutz wurde im Jahr 1970 im deutschen Bundesland Hessen verabschiedet. Doch es sollte noch volle sieben Jahre dauern, bis ein bundesweit gültiges Datenschutzgesetz eingeführt wurde. Verbindliche rechtliche Regelungen zum Datenschutz in ganz Europa entstanden mit der Europäischen Datenschutzrichtlinie EG 1995/46 im Jahr 1995. Globale Richtlinien zum Datenschutz wurden im Jahr 1980 auf Betreiben der OECD unter dem Titel „Guidelines on the Protection of Privacy and Transborder Data Flows of Personal Data“. Ein Jahr später folgte auf Initiative des Europarats die Europäische Datenschutzkonvention.

Was hat der Datenschutz mit dem Internet zu tun?

Das Internet ist eine Plattform, auf der Daten besonders leicht ausgetauscht werden können. Hinzu kommt die Gefahr, dass bei einem nicht optimal umgesetzten Datenschutz Hacker Daten von Websites und aus den Datenbanken von Social Networks, Maildiensten, Flirtbörsen und Onlineshops stehlen können. Viele Daten werden im Hintergrund – vom Nutzer oft unbemerkt – an Dritte übermittelt, was den im Datenschutz verankerten Prinzipien widerspricht. Das geschieht beispielsweise dann, wenn zum Zwecke der Kontrolle der Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung auf einer Website die Google Webmaster Tools oder Google Analytics verwendet werden. Dort werden die Daten zwar in anonymisierter Form übermittelt, aber der Betreiber der Website ist dazu verpflichtet, seine Besucher in der Erklärung zum Datenschutz explizit darauf hinzuweisen.

Anmeldungen über Drittplattformen – ein weiteres Problem beim Datenschutz

Werden auf einer Website Buttons für Bookmarkdienste, Google+, Facebook oder Twitter angeboten, kommt es zu einem Konflikt mit dem Datenschutz. Die Buttons lassen sich nicht nutzen, ohne dass die dabei entstehenden Daten an die Betreiber der Plattformen übermittelt werden, wo sie sich wiederum einem konkreten Account und damit einer konkreten Person zuordnen lassen. Einen ähnlichen Konflikt mit dem Datenschutz verursachen Apps für Smartphones und Tablets sowie Apps für die Betriebssysteme Android und Windows ab der Version 8. Betreiber von Websites sind in Deutschland nach den derzeit (Jahreswechsel 2014/2015) gültigen Bestimmungen dazu verpflichtet, auf die Übermittlung von Daten an Dritte in einer speziellen Datenschutzerklärung, im englischen Sprachraum Privacy Policy genannt, konkret hinzuweisen. Auch müssen dort Aussagen getroffen werden, in welcher Form die erhobenen Daten von den jeweiligen Dritten weiterverarbeitet werden.

Wo kann sich der Datenschutz nachteilig auswirken?

Vor allem von den Ermittlungsbehörden werden die strengen Gesetze zum Datenschutz immer wieder kritisiert. Größere Datensammlungen würden es den Kriminalisten einfacher machen, Täter zu schnappen. Auch könnte das von einzelnen Personen oder Gruppen ausgehende Gefahrenpotential durch die Auswertung von Daten im Vorfeld eingeschätzt und wirksamere Prävention betrieben werden. Doch die damit verbundene Vorratsdatenspeicherung lässt sich mit den Gesetzen zum Datenschutz nicht vereinbaren.

Eine Besonderheit beim Datenschutz wurde in den USA beispielsweise durch den Patriot Act geschaffen, der als Folge der Attentate am 11. September 2001 etabliert wurde. Er hebelt den ansonsten strengen Datenschutz dann aus, wenn der Verdacht besteht, dass jemand an der Planung und Durchführung terroristischer Handlungen beteiligt ist. Dann sind entgegen der sonstigen Gepflogenheiten keine Gerichtsbeschlüsse zum Abhören von Telefonaten oder die Auswertung von Verbindungsdaten notwendig. Die in der Bundesrepublik nach den Attentaten umgesetzten Antiterrorpakete, in denen ähnliche Regelungen vorgesehen waren, wurden vom Bundesverfassungsgericht in Verfahren in den Jahren 2004 bis 2010 für verfassungswidrig erklärt.


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