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Online Marketing

Berufswidrig und untersagt: Vermeiden Sie Fremdwerbung auf Ärzte-Websites!

Patienten haben ein Recht auf umfassende Informationen rund um die Leistungen eines Arztes. Diese sollten korrekt, fundiert und vor allem eins sein: wirtschaftlich unabhängig. Denn es kann natürlich reizvoll sein, das neueste, technische Gerät inklusive Herstellernamen anzupreisen. Oder einen langjährigen Partner zu empfehlen. Vielleicht möchte ein Arzt auch einfach nur weitergehende Informationen bereitstellen und setzt einen Link zu einem anderen Unternehmen. Oftmals handelt es sich um scheinbar alltägliche oder sogar gut gemeinte Verlinkungen.

Doch genau hier gilt es, genauer hinzuschauen! Denn was für Ärzte eine nett gemeinte Anmerkung sein kann, wird von der Bundesärztekammer möglicherweise als berufswidrig eingestuft.

Was ist rechtlich korrekt? Und was nicht?

Bereits bei der Eigenwerbung für Ärzte gibt es strenge Vorschriften. Kein Arzt darf sich selbst als „der Beste“ bezeichnen oder Aktionsangebote mit einem „Countdown“ bewerben. Zudem dürfen Informationen nicht berufswidrig, irreführend oder vergleichend sein. Kurz gesagt: Ärzte dürfen durch Werbung nicht den Wettbewerb verzerren und/oder sich selbst bereichern.

Gleiches gilt auch für die Fremdwerbung auf Ärzte-Websites. Hier müssen sich Patienten darauf verlassen können, dass sich ein Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt. Daher dürfen stets relevante Informationen genannt werden – doch beispielsweise ist die Nennung von Herstellernamen untersagt. Auch Produkte von Versicherungsunternehmen dürfen nicht im Zusammenhang der ärztlichen Berufsausübung beworben werden. Zusätzlich ist die Werbung für gewerbliche Tätigkeiten und Produkte nicht zulässig.

Was bedeutet das Fremdwerbeverbot für Ärzte-Websites?

Für jeden Internetauftritt ist es wichtig, rechtlich korrekt aufgestellt zu sein. Dies gilt für Ärzte häufig noch mehr als für andere Berufszweige. Daher sollte stets ein Rechtsbeistand bei der Website-Erstellung mitwirken und den Onlineauftritt dauerhaft im Blick behalten. So kann bei rechtlichen Neuentwicklungen direkt reagiert werden.

Insbesondere mit Blick auf die Fremdwerbung sollte idealerweise ein Fachanwalt eine Website prüfen, um mögliche Stolpersteine zu identifizieren. Und dann? Gibt es rechtlich anstößige Inhalte oder Verlinkungen, sollten diese umgehend entfernt werden – bevor es zu einer Abmahnung durch die Bundesärztekammer kommt. Wenden Sie sich mit den notwendigen Bearbeitungen der Website an eine professionelle Webagentur. Diese kann rechtswidrige Passagen entfernen oder in Abstimmung mit Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand neu formulieren. Auch Verlinkungen, Bilder oder weitere mögliche Verstöße können so vom Fachmann entfernt werden. Damit sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern haben auch die Garantie, dass Ihre Website inhaltlich, design- und programmiertechnisch durch eine erfahrene Webagentur auf den neuesten Stand gebracht wird. Für einen modernen, aufmerksamkeitsstarken und rechtlich korrekten Webauftritt.

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