fbpx

AGB

§1 – Allgemein

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma Baseplus DIGITAL MEDIA GmbH (nachfolgend baseplus® genannt). Dienstleistungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Baseplus erbringt für den Auftraggeber, im Folgenden AG genannt, Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten im Internet, sowie sonstige Internetdienstleistungen im weiteren Sinne.

§2 – Vertragsabschluss

Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben eines oder mehrerer Auftragsformulare für Referenzpartner und Kunden kommt der Vertrag zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Baseplus istberechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen. Der AG hat wesentliche Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, UStID,…) unverzüglich Baseplus mitzuteilen. Lässt diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen durch Baseplus erwarten, so kann diese Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit Baseplus auf einen Dritten bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch Baseplus. Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung der zu optimierenden Seite ist die Dienstleistung ohne Zustimmung seitens der Baseplus ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich die Baseplus das Recht vor, dem AGdie laufenden Kosten der Optimierung gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen. Die Angaben des AG über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardwareerweiterungen oder funktionale Aspekte, sind von Baseplus nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben ist alleine der AG verantwortlich. Der AG hat sich mit den geltenden AGB einverstanden erklärt und diese in vollem Umfang akzeptiert.

§3 – Preise

Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. die individuelle Angebotsabsprache. Maßgebend sind die Preise bei Auftragserteilung. Bei Rücktritt des AG vom Auftrag sind die bereits geleisteten Arbeitsaufwendungen zu entlohnen. Mitarbeiter und/oder Beauftragte der Baseplus können keine von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion bzw. ein Angebot limitiert. Bei den Preisen für die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Auftragsformular entstehen die einmaligen Einrichtungsgebühren und monatliche Folgekosten.

§4 – Zahlungen

Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte, inAusnahmefällen kann eine befristete Rechnungszahlung durch baseplus® genehmigt werden. DerRechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und wird von der baseplus® eingezogen. Die monatlichen Bearbeitungsgebühren werden am Anfang des jeweiligen Monats abgebucht. Sollte der AG mit insgesamt 2 monatlichen Bearbeitungsgebühren in Verzug sein, werdendie für die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt imVoraus nach unserer gültigen Preisliste, bzw. dem individuellen Vertrag mit dem AG. AlleRechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei baseplus® und Vorliegen der für die Dienstleistungen notwendigen Daten werden die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens baseplus® ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn baseplus® die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der AG verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit baseplus®. Die Bezahlung bei Buchung einer betreuten Adwords™ Kampagne erfolgt per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte. Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Rechnungsstellung fällig und wird von der Baseplus eingezogen. Die monatlichen Bearbeitungsgebühren und das durch den AG festgesetzte Monatsbudget werden jeweils bis zum 27.des Vormonats abgebucht. Bei nicht rechtzeitiger Vorauszahlung oder Rückbuchung des Monatsbudgets werden alle Anzeigen seitens der Baseplus am letzten Werktag des zuletzt bezahlten Monats um 18:00 Uhr pausiert, bis der Zahlungseingang verbucht werden konnte. Ein möglicherweise bestehendes Restguthaben wird in den Folgemonat übertragen. Sollte der AG der Baseplus die Bankeinzugsermächtigung entziehen ohne eine Kreditkarteninformation zu hinterlegen, werden die Anzeigen nicht mehr geschaltet und der Monatsbeitrag in Rechnung gestellt. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag bei baseplus® gutgeschrieben ist. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist baseplus® zum sofortigen Rücktritt / Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält baseplus® sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

§5 – Daten

Baseplus prüft und überwacht nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des AG Rechte Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind. Für eine mögliche Abstrafung von Seiten Dritter ist allein der AG verantwortlich. Der AG ist ebenfalls für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und Texte alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, Keywords, zu optimierender Begriffe und Texte, die auf einen Vorschlag der Baseplus im Rahmen einer Bedarfs- und Konkurrenzanalyse zurückgehen. Auch für diese Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.

§6 – Datenschutz

Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich Baseplus, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.

§7 – Kündigung

Der AG kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist auf den Auftragsformularen bzw. den schriftlichen Vereinbarungen für Referenzpartner oder Kunden ohne Angaben von Gründen kündigen, indem er der Baseplus dies per eingeschriebenen Brief mitteilt. Sämtliche Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, bleiben für das gesamte Vertragsverhältnis bestehen. Die Baseplus behält sich das Recht vor, bereits laufende Verträge ohneAngabe von Gründen zu kündigen, indem sie dieses dem betreffenden AG schriftlich auf dem Postwege mitteilt. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen vorliegen. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung 3 Monate vor Ende der Ablauffrist erfolgt. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen und alle durch Baseplus erstellten Dateien müssen durch den AG gelöscht werden. Für Dateien, die auf dem Server von Baseplus liegen, behält sich Baseplus das Recht vor, diese zu eigenen Zwecken weiter zu verwenden. Nach Vertragsende erlischt die Dienstleistungsverpflichtung hinsichtlich der Seitenplatzierung sofort. Die für den Kunden angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen fallen der Baseplus zu. Sollten die entsprechenden Dateien nach Kündigung noch in Betrieb sein, behält sich Baseplus vor, laufende Kosten zu berechnen.

§8 – Urheberrecht

Für den Inhalt seiner Webseite ist ausschließlich der AG verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch Baseplus erstellten Arbeiten verbleibt bei Baseplus. Meldet Baseplus für den AG eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der AG Baseplus hiermit das Recht ein, die Domain im Falle der Kündigung einer Partei oder im Falle des Zahlungsverzugs jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

§9 – Erfüllung – Gewährleistung

Die Baseplus vereinbart mit dem Referenzpartner und Kunden laut des Auftragsformulars eine Optimierung und Eintragung seiner Internetseiten in den entsprechenden Suchmaschinen gemäß dem Dienstleistungsangebot. Dem AG ist bewusst, dass die Aufnahme der anzumeldenden Domain in die Suchmaschinen nicht von Baseplus garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Die Baseplus optimiert die mit dem AG definierten Suchbegriffe in den betreffenden Suchmaschinen und Verzeichnissen. Die ersten Ergebnisse laut Vereinbarung werden ca. 6-8 Wochen nach Optimierung ersichtlich. Voraussetzung hierfür ist, dass alle relevanten Daten seitens des AG zur Verfügung gestellt wurden. Für die Optimierung relevante Daten sind: Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, Texte (Textbeschreibungen zu den Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen) sowie Zugriffsdaten auf den Webspace des Homepagebetreibers. Die Baseplus entschädigt den AG nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen eines Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite seitens eines oder mehrerer Suchdienstanbieter (Suchmaschinen), da dies einzig im Ermessen der betreffenden Suchmaschinen liegt. Dem AG ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Ziel ist eine Positionierung auf den vordersten Plätzen hinsichtlich der definierten Suchbegriffe und den entsprechenden Suchmaschinen.

§10 – Leistung

Alle Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Im Falle von Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, sowie durch Leistungsstörungen im Sinne von Betriebsstörungen, Streiks oder ähnlichem, welche Baseplus eine fristgerechte Erfüllung erschweren oder unmöglich machen, wird beiden Parteien durch eines der vorher genannten Ereignisse ein Rücktritt vom Vertrag, nach Ablauf von 20 Werktagen nach Terminende, eingeräumt. Ist die Dienstleistung nachweislich aufgrund eines solchen Umstandes unmöglich, werden die Parteien durch den Rücktritt von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung freigestellt.

§11 – Gewährleistung Verstoß

Die Gewährleistungsfrist für von Baseplus erbrachte Dienstleistung beträgt sechs Monate. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind von dem AG stets aussagekräftig zudokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Der AG hat Baseplus bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen, und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. Baseplus haftet daher nicht für Daten- und Programmverluste. Kann der Mangel nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der AG berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem AG nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehlerund Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von Baseplus durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Dem AG ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten ausihrem Suchangebot zu löschen. Für eine solche Vorgehensweise kann Baseplus keine Haftung übernehmen. Der AG versichert, dass er nur seine Internetadresse(n) registrieren bzw. optimieren lässt oder im Auftrag von Dritten handelt und in deren Einverständnis. Sollten dennoch Schäden an Webseiten Dritter entstehen, kann immer nur der AG verantwortlich gemacht werden. Baseplus kann grundsätzlich für keinerlei Regresszahlungen und Schäden verantwortlich gemacht werden.

§12 – Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort ist Viersen (NRW); es gilt deutsches Recht und Gerichtsstand ist ebenfalls in Viersen, Deutschland. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Unternehmenssitz des AGs im Ausland befindet.

§13 – Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von Baseplus gebunden. Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommt.

We create for you

Unter der Überschrift „Kreation“ vereinen wir die 4 Kernkompetenzen von baseplus®: Das Design, die Entwicklung, das Online Marketing und Print, in der jeweils anmutenden Farbe. Das konsequente Color-Coding dient der optimierten Benutzerführung, die Claims kommunizieren jeden Bereich zusätzlich.

Klicken Sie hier, um zu sehen was wir meinen