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Was zieht die Entscheidung der EU-Kartellkommission zu Google nach sich?

Unter dem Aktenzeichen 39740 beschäftigte sich die EU-Kartellkommission im Sommer 2017 mit einer bei Google üblichen Praxis. Sie beruht darauf, dass umfangreichen Erhebungen zufolge die Werbepartner des Unternehmens beim Ranking der Suchergebnisse gezielt bevorzugt werden. Eigens dafür wurden die Ergebnisse ausgewertet, die Google zu rund 1,7 Millionen Anfragen lieferte. Dabei wurde festgestellt, dass der Suchmaschinenriese in den Ergebnissen außerdem die hauseigenen Vergleichsdienste bevorteilt. Das stuften die Mitglieder der EU-Kartellkommission als rechtswidrige Praxis ein und drohten Google ein immenses Bußgeld an.

Die Zahlen der EU-Kartellkommission sprechen für sich

Die Hüter des europäischen Wettbewerbsrechts gaben in ihrer Begründung einige interessante Zahlen aus den durchgeführten Studien bekannt. Seit dem Beginn der manipulierenden Praxis erhöhte sich der Traffic bei den Google-Vergleichsdiensten bei Anfragen aus Großbritannien um satte 45 Prozent, während zeitgleich der Traffic auf vergleichbaren Seiten anderer Anbieter um 85 Prozent zurückging. In Deutschland schafften die Google-Dienste eine Steigerung um 35 Prozent. Zeitgleich verloren die Drittanbieter Traffic in einem Umfang von 92 Prozent. Die EU-Kartellkommission kam deshalb zu der Schlussfolgerung, dass die Alphabet Inc. die marktbeherrschende Stellung ihrer Suchmaschine widerrechtlich ausnutzt.

EU-Kartellkommission verlangt Änderungen der Ranking-Algorithmen

Wenn Google die von der EU-Kartellkommission angedrohten Bußgelder nicht zahlen möchte, müssen zumindest die in Europa angewendeten Ranking-Algorithmen bis Ende September 2017 geändert werden. Die bemängelten Auffälligkeiten wurden in Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Tschechien, Belgien, Österreich, Norwegen, Polen, Schweden sowie Dänemark und in den Niederlanden gefunden. Auch Deutschland wird von den von der EU-Kartellkommission geforderten Änderungen betroffen sein. Hier konnten die Bevorzugung der Google-eigenen Vergleichsdienste sowie Manipulationen am Ranking der Google-Werbepartner rückwirkend bis zum Jahr 2008 bewiesen werden.

Der Kampf um den ersten Platz in den SERPs wird wieder lohnenswert

Die Resultate der Studien der EU-Wettbewerbshüter zeigen leider sehr eindrucksvoll, dass es bei Kaufangeboten trotz der Suchmaschinenoptimierung auf höchstem Niveau in den letzten Jahren unmöglich war, es bis auf den Spitzenplatz in den SERPs zu schaffen. Ausnahmen stellten nur die Anbieter dar, welche ihre Werbung ausschließlich oder überwiegend über Google schalten ließen. Zumindest in Europa dürfte sich das schon bald ändern, denn das von der EU-Wettbewerbskommission angedrohte Bußgeld beläuft sich auf 2,42 Milliarden Euro. Das dürfte der Alphabet Inc. auch bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 90 Milliarden Dollar wehtun. Es lohnt sich für Shopbetreiber mit Ausrichtung auf europäische Kunden also in den nächsten Wochen und Monaten ganz besonders, in die Suchmaschinenoptimierung zu investieren.

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