Vorsicht bei der Verwendung von Markennamen als Meta-Tags!
Viele Betreiber von Websites wollen sich bei der Suchmaschinenoptimierung Vorteile verschaffen, indem sie Markenbezeichnungen als Meta-Tags verwenden. Das kann unter Umständen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei der Verwendung von Markennamen achten müssen.
In Bezug auf die Nutzung von Markennamen in Domainnamen sowie der Verwendung als Meta-Tags sind vor allem zwei Urteile relevant. Ein Urteil fällte das Oberlandesgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 5 W 17/10 bereits im März 2010. Diese Auffassung wurde im Jahr 2016 vom Landgericht Hamburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 312 O 95/16 noch einmal in vollem Umfang bestätigt.
Wann dürfen Markennamen in die Meta-Tags?
Die grundlegenden rechtlichen Regelungen dazu finden sich im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen, kurz Markengesetz genannt. Dort regelt der Paragraf 23 detailliert, in welchem Zusammenhang die Markennamen von Dritten verwendet werden können. Demnach ist die Nutzung in den Meta-Tags zulässig, wenn sich die Inhalte der Websites beispielsweise mit der Vorstellung der Marke beschäftigen. Auch die Nutzung bei der Darstellung von Produktmerkmalen oder der Geschichte der Marke ist danach zulässig.
Wie legen die Urteile den Paragrafen 23 des Markengesetzes aus?
Die Hamburger Gerichte gehen in beiden Urteilen davon aus, dass in den Inhalten der Website ein konkreter Bezug zur Marke hergestellt werden muss. Ist dies nicht der Fall, verstößt die Nutzung der Markennamen in den Meta-Tags und der URL gegen das geltende Markenrecht. Die Markeninhaber können dann eine Unterlassung einfordern. Parallel können Schadenersatzforderungen auf der Basis des Paragrafen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend gemacht werden. Hier bezieht der erste Absatz explizit die Verletzung eines „sonstigen Rechts“ als Grund für die Schadenersatzpflicht ein. Webmaster sollten wissen, dass beide Regelungen auch dann gelten, wenn die Markennamen für den Nutzer der Websites unsichtbar verwendet werden. Genau das ist bei der Integration in die Meta-Tags der Fall. Diese sind nur für die Crawler der Suchmaschinen sichtbar.
Wie können aus Markennamen rechtskonform SEO-Vorteile gezogen werden?
Hier spielt der von den Hamburger Gerichten verlangte „konkrete Bezug“ die wichtigste Rolle. Newsportale sind beispielsweise dann auf der sicheren Seite, wenn sie ergänzend zu den Nachrichten eine kurze Vorstellung der Marke oder des Unternehmens publizieren, dem die Markenbezeichnung gehört. Aus der Sicht der Suchmaschinenoptimierung macht eine Verwendung im Seitentitel und der Description ohnehin mittlerweile deutlich mehr Sinn als die Angabe in den Tags und die Integration in die URL. Dass die Suchmaschinen der Description eine immer höhere Bedeutung zumessen, ist allein schon an den jüngsten Veränderungen bei der nutzbaren Zeichenzahl zu erkennen.