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Videografie

Nur Fliegen ist schöner. Unbegrenzte Möglichkeiten für Videoaufnahmen durch Drohnen – aber auch viele Vorschriften

Neueste Technologien eröffnen neue Möglichkeiten. Doch wer eine Drohne fliegt, muss auch einige Regeln beachten. Wir sagen Ihnen, was Piloten wissen sollten.

Ist es ein Vogel? Ist es ein Ufo? Nein: Es ist eine Drohne! Immer mehr dieser modernen Flugobjekte fliegen am Himmel. Keine Frage – Drohnen bieten viel Potenzial, privat und auch gewerblich. Tolle Aufnahmen aus der Luft sind für diese summenden Technikwunder möglich. Auch wir von baseplus® nutzen Drohnen für Luftaufnahmen.
Doch das Fliegen der modernen Fluggeräte unterliegt einigen Vorschriften. Wie hoch darf eine Drohne fliegen? Wann ist ein Drohnenführerschein nötig? Bietet die private Haftpflichtversicherung Schutz oder ist eine spezielle Versicherung nötig?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Drohnenverordnung aufgestellt. Klare Regeln sollen für Sicherheit sorgen und die Privatsphäre schützen.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Je mehr Gewicht eine Drohne hat, desto mehr muss der Besitzer beachten

  • Kennzeichnungspflicht: Ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm muss der Eigentümer des Fluggeräts eine Plakette mit Namen und Adresse anbringen. Diese Regelung gilt grundsätzlich, auch wenn beispielsweise nur auf Modelfluggeländen geflogen wird.
  • Kenntnisse: Wiegt die Drohne über 2 Kilo, muss der Besitzer spezielle Kenntnisse über den richtigen Umgang mit dem Gerät nachweisen. Eine entsprechende Bescheinigung muss nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt werden.
  • Erlaubnispflicht: Ab einem Gesamtgewicht von über 5 Kilogramm benötigt der Drohnenpilot zusätzlich eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Diese wird von den Landesluftschutzfahrbehörden ausgestellt.

Für Drohnen gibt es diverse Flugverbotszonen

  • Generell gilt die Regel, dass Drohnen immer bemannten Luftfahrzeugen ausweichen müssen, um jegliche Behinderung oder Gefährdung auszuschließen.
  • Flugverbot herrscht in Kontrollzonen sowie in An- und Abflugbereichen von Flugplätzen.
  • Auch in sensiblen Bereichen wie etwa Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften gilt ein generelles Flugverbot.
  • Über Hauptverkehrswegen ist der Flug mit einer Drohne ebenso untersagt. Genau wie über Krankenhäusern, Militäranlagen, Kraftanlagen und Gefängnissen und auch in und über Naturschutzgebieten.
  • Bei Missachten der Vorschriften drohen dem Drohnenhalter hohe Bußgelder.

Flugzeiten und Altersbeschränkungen

  • Nachts gilt generelles Flugverbot für Drohnenpiloten, allerdings kann die Luftfahrtbehörde Sondergenehmigungen ausstellen.
  • Kinder dürfen Drohnen bis zu einem Gesamtgewicht von 2 Kilogramm steuern. Alle Geräte, die schwerer sind, dürfen nur mit einem gültigen Drohnenführerschein geflogen werden. Um diesen zu erwerben, müssen Piloten mindestens 14 Jahre alt sein.

Wie hoch dürfen Drohnen fliegen?

Die kurze Antwort lautet: 100 Meter. Doch ganz so einfach ist es in der Praxis dann doch nicht. Denn da muss nicht für alle Piloten zwangsweise Schluss sein. Hobbypiloten ohne besondere Genehmigungen müssen sich zwar tatsächlich mit einer Höhe von 100 Metern zufriedengeben, wenn sie nicht über Modellflugplätzen fliegen, wo es auch höher hinaus gehen darf. Wer von der Drohne gemachte Filmaufnahmen verkauft und auch über einen Pilotenschein oder einen speziellen Führerschein für die Drohne verfügt, darf mit entsprechender Erlaubnis auch höher fliegen.

Die Drohne stetig im Blick zu haben, ist hingegen immer Pflicht für alle. Das Flugobjekt muss für den Piloten immer zu sehen sein – mit dem bloßen Auge. Das bedeutet auch, dass bei schlechten Wetterverhältnissen und einer tiefen Wolkendecke die 100-Meter-Grenze unter Umständen nicht ausgereizt werden darf.

Ist eine Versicherung für den Drohnenflug notwendig?

Ja! Denn: Bei einem Drohnenflug kann auch immer etwas schief gehen. Wer eine Drohne benutzt, sollte vorher eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt im Falle eines Schadens die Kosten. Für gewerblich genutzte Drohnen kann eine spezielle Drohnenversicherung nötig werden. Sie sollte auf den Einsatz der Drohne mit der jeweiligen Versicherung abgestimmt sein.

Das Fliegen über dem eigenen Grundstück und über einem Wohngebiet

Über dem eigenen Grundstück eine Drohne zu steuern, stellt prinzipiell kein Problem dar – sofern auch dort die erlaubte Flughöhe für Hobbypiloten von 100 Metern eingehalten wird. Nachbarn dürfen allerdings aufgrund der Persönlichkeitsrechte nicht gefilmt werden, auch wenn der Pilot mit der Drohne über seinem eigenen Grundstück bleibt und von dort Aufnahmen macht. Das gilt auch dann, wenn nicht in erster Linie der Nachbar gefilmt wird, sondern dieser nur im Video auftaucht, etwa am Bildrand. Auf Grund der Persönlichkeitsrechte ist es auch generell untersagt, mit aufzeichnungsfähigen Drohnen über Wohngebieten zu fliegen.

Auch größere Menschenversammlungen dürfen nicht überflogen werden. Doch ab welcher Zahl handelt es sich um eine Versammlung? Die Luftverkehrsordnung jedenfalls hat hierfür keine genaue Regelung festgesetzt. Entscheidend ist vielmehr, ob so viele Menschen zusammen an einem Platz stehen, dass die genaue Anzahl gar nicht überschaubar ist. Dann gilt Flugverbot.

Das Recht am Bild: Wann und wie dürfen Privataufnahmen veröffentlicht werden?

Grundsätzlich gilt immer das Recht am eigenen Bild. Bei Videos, die mit dem Handy, einer Kamera oder eben mit einer Drohne aufgenommen werden – immer muss die fotografierte oder gefilmte Person ihr Einverständnis geben, sofern die Bilder veröffentlicht werden sollen, auch wenn es nur im Netz ist, etwa auf Facebook. Wer das Persönlichkeitsrecht missachtet, riskiert, Schadensersatz zahlen zu müssen. Das kann sehr schnell sehr teuer werden.

baseplus® beschäftigt sich schon längst ausgiebig mit der Videografie und Drohnentechnik, regelmäßig fertigen wir für unsre Kunden spektakuläre Aufnahmen aus luftigen Höhen an. Wir wissen Bescheid, wenn es um die Regeln der Drohnennutzung geht. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und übernehmen Ihre rechtlich abgesicherten Drohnenaufnahmen. Lassen Sie sich von uns beraten.

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