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Online Marketing

So bekommen Sie Ihre Wunsch-Domain

Worauf ist bei der Registrierung eines neuen Domainnamens zu achten? Wie entscheidend ist die Top-Level-Domain? Was, wenn Ihre Domain bereits vergeben ist? Fragen über Fragen. Jetzt erhalten Sie alle Antworten!

Ob bei der erstmaligen Installation einer Website, bei einem Website Relaunch oder bei einem Website Lifting: Der Zeitpunkt für die Festlegung eines (neuen) Domainnamens kann unterschiedlich sein. Wenn Sie gerade erst mit einem Produkt, Geschäft oder einer Dienstleistung starten, brauchen Sie eine Internetseite – und eine Bezeichnung dieser, die zu Ihnen passt. Der Relaunch ist oftmals auch ein Grund, die Seite umzubenennen. Gleiches gilt für das Lifting, also wenn eine Seite „nur“ einen neuen Anstrich erhält. Dann die Wunsch-Domain zu bekommen, kann kompliziert sein. Dazu später mehr.

Prinzipiell setzt sich eine Internetadresse aus 3 Leveln zusammen. Von hinten nach vorn aufsteigend.

 

Das 1. Level, Top-Level, ist die Endung, also die Bezeichnung nach dem letzten Punkt.

Das 2. Level ist die Bezeichnung der Seite. Das kann zum Beispiel eine Leistung oder der Name des Unternehmens sein.

Ganz vorne, Level 3, steht die Bezeichnung des Services. In unserem Beispiel ist es der Web-Server, auch möglich wären Mailserver (mail. smtp. imap.).

So werden die Website-Domain-Namen vergeben

Vergeben werden die Domains durch Network Information Center (NICs), die wiederum von anderen Stellen autorisiert werden. In Deutschland ist die vergebene Top-Level-Domain .de und wird von der DENIC eG (Deutsches Network Information Center) bereitgestellt. Über diese Stelle wird auch der Informationsdienst Whois angeboten, der ermittelt, ob die gewünschte Adresse noch verfügbar ist. Ist das der Fall, kann die neue Adresse bei der Registrierungsorganisation oder über einen Service-Provider gebucht werden.

Bei der Wahl gilt es, je nach regionalen Richtlinien die Regeln zu beachten. So dürfen nicht sämtliche Sonderzeichen benutzt werden, außerdem darf eine Adresse etwa nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden. Beleidigende oder diskriminierende Titel und auch Titel, die die Rechte Dritter verletzen, dürfen ebenso nicht verwendet werden. Auch Gattungsbegriffe können problematisch werden. So hatte die Seite mitfahrzentrale.de Probleme bei der Durchsetzung des Domain-Namens.

Wählen Sie den passenden Provider für Ihre Seite

Neben dem passenden Namen für die eigene Domain ist es auch entscheidend, den Provider mit Bedacht auszuwählen. Prüfen Sie unbedingt, welche Leistungen die Bereitstellung der Domain umfasst.

  • Lassen Sie sich als Betreiber auch als Inhaber eintragen, um nicht zu riskieren, dass Sie die Domain verlieren, wenn es Probleme mit dem Provider gibt.
  • Achten Sie darauf, dass der Provider die von Ihnen benutzte Domain an den entsprechenden Stellen anmeldet. Dabei wird dieser allerdings nicht prüfen, ob Sie eventuell Rechte Dritter verletzen, ziehen Sie hierzu auch entsprechend einen Experten zurate.

Was zu tun ist, wenn Ihre Wunsch-Domain vergeben ist

Ihre Wunsch-Domain ist vergeben? Okay, das war’s. Geben Sie auf, es ist vorbei. Quatsch mit Soße. Nichts ist unmöglich! Natürlich: Prinzipiell gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Da die eigene Seite heute im Business das A und O ist und Domain-Preise recht günstig sind – im Vergleich zu früher – kann es hier und da zu Verknappungen kommen. Attraktive Domains sind unter Umständen sogar schnell vergriffen. Und doch sollten Sie nicht die Flinte ins Korn werfen, wenn die Wunsch-Domain für Ihr vielversprechendes Online-Projekt bereits vergeben ist. Mit folgenden 6 Schritten gelangen Sie ans Ziel.

  1. Machen Sie den Besitzer der Wunsch-Domain ausfindig. Suchen Sie im Impressum nach einem Ansprechpartner. Sollte es sich um eine zwar belegte, aber zum Verkauf stehende Domain handeln – immer wieder sichern sich Domain-Händler Domainnamen und Domains, um diese weiterzuverkaufen – steht auch so nichts einer Kontaktaufnahme im Wege.
  2. Vor der tatsächlichen Kontaktaufnahme sollten Sie jedoch Ihr Budget genau kalkulieren. Wieviel möchten Sie ausgeben? Wieviel ist die Seite nach Ihren Recherchen wert? Wo setzen Sie die Verhandlungen an? Mit einem Plan wird es Ihnen leichter gelingen, den aktuellen Besitzer zu überzeugen.
  3. Nehmen Sie Kontakt auf und bekunden Sie Ihr Interesse. Treten Sie seriös auf und unterbreiten Sie das Angebot an der richtigen Stelle. Fragen Sie gegebenenfalls zunächst nach, wer der richtige Ansprechpartner, sprich der Besitzer, ist und richten Sie dann im nächsten Schritt auch nur an diese Person das Angebot bzw. bekunden Ihr Kaufinteresse.
  4. Preisverhandlungen sind ein heikles Thema. Starten Sie nicht zu forsch. Bleiben Sie deutlich unter Ihrem Budget, versuchen Sie jedoch nicht zu niedrig einzusteigen, um nicht Ihrer Seriosität zu schaden. Hier kommt Ihre Recherche im Vorfeld zum Tragen. Wenn Sie gut vorbereitet sind, wissen Sie, wie die Marktsituation ist und wieviel die Domain in etwa wert ist.
  5. Wenn Sie sich geeinigt haben, kann der Wechsel erfolgen. Sehen Sie zu, dass Sie das Geschäft rechtlich absichern lassen. Schließen Sie einen Kaufvertrag ab.
  6. Transferieren der Domain. Der bisher bestehende Domain-Vertrag wird gekündigt und es wird mit der neuen Verwaltungsstelle ein neuer Vertrag mit Ihnen geschlossen. Hierfür ist es möglich, einen Inhaberwechselantrag über den Provider des bisherigen Domain-Inhabers zu arrangieren. Oder Sie lassen das bei einem Providerwechsel von Ihrem neuen Provider regeln.

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