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Glossar

Unique Content & Double Content

Inhaltsverzeichnis

Die wörtliche Übersetzung des englischen Begriffs Unique Content lautet „einzigartiger Inhalt“. Dieser hat in Bezug auf die Wahrung der Urheberrechte eine erhebliche Bedeutung. Wer Inhalte von anderen Website in Teilen oder gänzlich ohne die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers übernimmt, verstößt gegen das geltende Urheberrecht. Das kann im Ernstfall erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, denn es wird als Diebstahl geistigen Eigentums gewertet. Die dafür geltenden gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Paragrafen 70 ff. des Urheberrechtsgesetzes. Außerdem müssen die Rechte am eigenen Bild auf der Grundlage der Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Paragrafen 201a des Strafgesetzbuchs beachtet werden.

Unique Content als Rankingfaktor

Double Content (also die Doppelveröffentlichung von Inhalten) wird von den Google-Algorithmen negativ gewertet. Das führt neben den bereits benannten Risiken zu einer Zurückstufung in den organischen Suchergebnissen. Wer eine solche nicht riskieren möchte, sollte deshalb sehr konsequent auf Unique Content achten.
Dazu ist wissenswert, dass Double Content auf sehr unterschiedliche Weise entstehen kann. Selbst wer nicht mit Absicht Inhalte von den Websites Dritter stiehlt, kann Double Content produzieren. Die Ursachen sind zumeist technischer Natur. Einer der häufigsten Gründe für Double Content ist die Bereitstellung von Websites in verschiedenen Versionen. Die Palette reicht hier von der parallelen Publikation von Desktop-Versionen und Mobilversionen bis hin zur Veröffentlichung auf Domains mit und ohne den Vorsatz „www“. Bei der Umstellung auf den https-Standard bleibt oft zeitgleich die http-Version erhalten.

Jedoch zeigen praktische Erfahrungen, dass die Google-Algorithmen solche Besonderheiten inzwischen erkennen und daraus keine Abstrafungen beim Ranking ableiten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgt eine Differenzierung danach, ob die identischen Inhalte auf der gleichen URL oder auf unterschiedlichen URLs veröffentlicht werden.

Social Networks haben einen Sonderstatus

Wer seinen Unique Content auf Social Networks mit Plugins für die Content Management Systeme automatisch posten lässt, produziert ebenfalls einen teilweisen Double Content, weil dabei in der Regel Auszüge aus dem originalen Text gepostet werden. Bisher gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass diese Vorgehensweise von Google nicht als Unique Content gewertet wird. Blogsites, die mit solchen Plugins arbeiten, weisen trotzdem ein gutes Ranking in den organischen Suchergebnissen auf.

Was ist Unique Content und was nicht?

Es gab durchaus Zeiten, in denen schon die Identität von weniger als zehn Wörtern als Double Content gewertet wurde. Sie gehören unwiderruflich der Vergangenheit an. Der Grund dafür ist die wachsende Anzahl von Websites in identischen Sprachen in Kombination mit den Grenzen der Variationsfähigkeit einer Sprache. Außerdem gibt es eine Reihe von Eigennamen, die länger als zehn Wörter sind. Bei welcher Wörteranzahl Google die Grenze setzt, ist derzeit nicht bekannt.

Eine Sonderstellung nehmen auch Zitate ein. Sie werden dann von Google nicht als Double Content gewertet, wenn sie ordnungsgemäß als solche gekennzeichnet werden. Dafür steht das HTML-Element „blockquote“ zur Verfügung. Mit dieser Angabe werden die Zitate auch optisch vom restlichen Text abgehoben. Bei Zitaten müssen außerdem die Richtlinien des Paragrafen 51 des Urhebergesetzes beachtet werden. Das sogenannte Zitatprivileg ist in den Artikeln 4 und 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert.


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