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Glossar

Twitter

Inhaltsverzeichnis

Der Microblogging-Dienst Twitter wird von der gleichnamigen Incorporated mit Sitz im amerikanischen San Francisco betrieben. Die Bezeichnung ist abgeleitet von der englischen Vokabel für „zwitschern“. Der Dienst startete im März 2006 mit einem Post von Jack Dorsey. Mittlerweile hat der Kurznachrichtendienst nach eigenen Angaben weltweit mehr als 300 Millionen regelmäßig aktive Nutzer. Er gehört inzwischen zu den Social Networks, die bei der Suchmaschinenoptimierung nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. Der Grund dafür ist, dass hier vor allem die Zahl der mobilen Nutzer steigt, seit von den Betreibern im Frühjahr 2010 eine eigene Handy-App veröffentlicht hat. Sie steht aktuell für alle gängigen mobilen Betriebssysteme zur Verfügung.

Was sind die Grundsätze des Dienstes Twitter?

Von Beginn an gab es für die Posts eine Beschränkung auf 140 Unicode-Zeichen. Sie wurde erst im Herbst 2016 zumindest teilweise aufgehoben. Seither werden Zitate aus anderen Tweets sowie die Links für angehängte Fotos und Videos nicht mehr auf die Länge des eigenen Tweets angerechnet. Das hat den Vorteil, dass vor dem Posting die Links nicht mehr mit einem URL Shortener gekürzt werden müssen. Zuvor setzten die meisten Nutzer dafür den Dienst BitLy ein. Die ab 2015 diskutierte vollständige Aufhebung des Zeichenlimits wurde von Jack Dorsey im Frühjahr 2016 in einem offiziellen Statement abgelehnt.

Welche weiteren Funktionen stellt der Dienst zur Verfügung?

Die Teilen-Funktion wird bei dem Microblogging-Dienst als „retweeten“ bezeichnet. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Post zu liken und zu kommentieren. Abonnenten der Posts anderer Mitglieder werden Follower genannt. Grundsätzlich sind alle Posts öffentlich einsehbar, es sei denn, sie werden vom Account-Inhaber als „geschützte Tweets“ nur einer Gruppe ausgewählter Nutzer zugänglich gemacht. Außerdem können private Nachrichten an andere Nutzer verschickt werden.

Welche Besonderheiten hat Twitter?

Eine echte Besonderheit stellten bei Twitter von Anfang an die sogenannten Hashtags dar. Dabei handelt es sich um Schlüsselbegriffe, die mit einem vorangestellten Raute-Zeichen gekennzeichnet werden. Sie ermöglichen es den Nutzern, gezielt nach Tweets zu einem bestimmten Thema zu suchen. Seit 2012 bieten die Betreiber des Dienstes eine Funktion zur externen Archivierung aller eigenen Posts und retweeteten Posts an. Das ist bei den meisten anderen Social Networks aktuell (Stand Sommer 2017) noch nicht möglich.

Ereignisse können eine Twitterwall erhalten

Ein weiteres Extra ist die sogenannte Twitterwall. Dabei handelt sich um eine virtuelle Pinwand, auf welcher Posts zu bestimmten Ereignissen gesammelt angezeigt werden. Das setzt jedoch voraus, dass alle dort anzuzeigenden Posts mit einheitlichen Hashtags versehen werden. Seit 2012 haben Nutzer die Chance, sich die innerhalb eines bestimmten Zeitraums relevantesten Tweets per E-Mail zuschicken zu lassen. Alternativ oder ergänzend können Posts von bestimmten Nutzern als Push-Benachrichtigung auf mobilen Endgeräten abonniert werden.

SMS-Funktion steht nicht mehr allen Nutzern zur Verfügung

Zu Beginn bot Twitter den Versand von traditionellen SMS über die Plattform kostenlos für Nutzer aus der gesamten Welt an. Seit dem Jahr 2008 kann der SMS-Dienst allerdings nur noch von Nutzern aus den USA, aus Kanada sowie aus Indien verwendet werden. Die Ursache dafür war das rasante Wachstum der Nutzerzahlen, mit denen die Leistung der Server nicht mehr mithalten konnte. Die davon verursachten Ausfälle konnten auch durch umfassende Anpassungen der Architektur der Hardware im Jahr 2008 nicht vollständig beseitigt werden. Außerdem wurde bereits 2007 eine Sicherheitslücke in der SMS-Funktion entdeckt, die jedoch zeitnah mit der Einführung einer SMS-PIN geschlossen wurde.

Welche Rolle spielt Twitter bei der Suchmaschinenoptimierung?

Die Veröffentlichung von Tweets im Microblogging-Dienst ist eine gute Möglichkeit, neue Besucher auf die eigenen Websites zu locken. Die damit erzielte Steigerung des Traffics wirkt sich positiv auf die Platzierung in den von Google bereitgestellten Suchergebnissen aus. Bei der Einbindung der Chance zur direkten Teilung von Inhalten über die Buttons der Social Bookmarks ist Vorsicht geboten. Nicht alle dafür für die Content Management Systeme angebotenen Plugins lassen sich mit dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht vereinbaren. Hier ist insbesondere das Urteil zu beachten, welches vom Landgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2-03 S 2/14 im November 2014 gefällt wurde.


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