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Online Marketing

Wie kommt man effizient in die Google News?

Wenn die eigenen Inhalte in den Google News mit angezeigt werden, hat das für die Suchmaschinenoptimierung erhebliche Vorteile. Darüber wird erfahrungsgemäß deutlich mehr Traffic generiert als über die Anzeige in den „normalen“ Suchergebnissen. Die Hoffnung, bei einem hohen Grad an Aktualität bei den eigenen Inhalten automatisch in die Google News mit aufgenommen zu werden, ist ein fataler Irrtum. Die Aufnahme ist nur auf Antrag möglich und dafür müssen zahlreiche Anforderungen von einer Website erfüllt werden. Sie gliedern sich in drei verschiedene Themenbereiche.

Die allgemeinen Richtlinien für die Aufnahme in die Google News

Wer seine Website in den Google News gelistet haben möchte, sollte hochwertige und zugleich aktuelle Informationen quer durch eine ganze Palette an Themenbereichen bieten können. Reine Ratgeberseiten haben keine Chance, in die Google News aufgenommen zu werden. Außerdem müssen die für Journalisten allgemein geltenden Qualitätsstandards erfüllt werden. Das beginnt bei einer einwandfreien Orthografie und Grammatik und setzt sich bis hin zur Kennzeichnung mit Quellenangaben weiter fort. Bei der Aufnahme in die Google News werden Seiten bevorzugt, auf denen es eine kurze Vorstellung der Autoren sowie Angaben zu deren direkter Erreichbarkeit gibt. Keine Chancen auf die Listung in den Google News haben Websites, die mit Werbung überladen sind oder den Besucher mit automatisch startenden MP3-Hinterlegungen oder Videos beim Lesen der Inhalte stören. Diese Anforderungen bedeuten jedoch nicht, dass bei Inhalten für die Google News keinerlei Werbung integriert werden dürfte.

Welche technischen Anforderungen müssen bei den Google News erfüllt werden?

In die Google News werden nur Websites aufgenommen, die dem Crawler eine robots.txt und Meta-Tags zur Verfügung stellen. Beides ist notwendig, um eine schnelle Indexierung zu gewährleisten. Damit diese noch einmal zusätzlich beschleunigt werden kann, verlangt Google für die Aufnahme in die News eine spezielle Kennzeichnung der Links, unter denen die Artikel erreichbar sind. Die beispielsweise von Content Management Systemen wie WordPress automatisch vergebenen Links, in dem Fall auch Slugs genannt, reichen dafür nicht aus. Sie müssen mit einer Ziffer mit mindestens drei Stellen ergänzt werden. Diese Ziffernkombination darf innerhalb einer Seite nicht doppelt vorhanden sein. Wer eigene Inhalte zur Förderung der Suchmaschinenoptimierung in die Google News integriert haben möchte, kann ausschließlich das HTML-Format nutzen. Der für die Zusammenstellung der Google News verantwortliche Crawler kann beispielsweise keine PDF-Dateien auslesen. Auch die Indexierung von MP3-Dateien und Videos durch den Google News Crawler ist aktuell nur in beschränktem Umfang möglich. Die Einreichung einer Sitemap über die Google Webmaster Tools ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber von Google selbst empfohlen. Dabei ist zwischen der allgemeinen Sitemap für sämtliche Inhalte einer Website und einer speziellen Sitemap ausschließlich für die für die Google News bestimmten Inhalte zu unterscheiden.

Die qualitativen Ansprüche der Google News

Um eine Listung in den Google News zu bekommen, ist es erforderlich, auf der eigenen Website einen guten Nutzerkomfort zu bieten. URL-Umleitungen sollten nach Möglichkeit komplett vermieden werden. Ein wesentliches Bewertungskriterium sind die Ladezeiten einer Website. Seiten, die viel Zeit zum Laden benötigen, werden in die Google News nicht aufgenommen. Allein schon deshalb ist hier die Nutzung der GZIP-Compression dringend anzuraten. Um dem Crawler die Zuordnung der News schnell und korrekt zu ermöglichen, gehört zu den Qualitätsanforderungen auch die korrekte Nutzung der Keyword-Tags und Standout-Tags. Kompliziert wird eine Aufnahme in die Google News bei den Seiten, auf denen gemischte Inhalte angeboten werden. Ratgeber, Shops und Co. müssen vom eigentlichen Nachrichtenbereich konsequent getrennt werden. Damit möchte Google verhindern, dass die News als ein Mittel des Marketings für Produkte, Unternehmen und Dienstleistungen missbraucht werden.

Der letzte Schritt: Anmeldung für die Google News

Google bietet für die Anmeldung für die News ein spezielles interaktives Formular an. Dort muss zuerst bestätigt werden, dass sämtliche vorgegebenen Anforderungen von der Seite erfüllt werden und die Seite innerhalb der letzten sechzig Tage nicht für die Aufnahme in die Google News abgelehnt worden ist. Anschließend muss eine kurze Beschreibung der Website hinterlegt werden. Dann folgt die Abfrage von Kontaktdaten sowie eines Links zur Vorstellung der auf der aufzunehmenden Seite tätigen Autoren. Um eine Standortzuordnung vorzunehmen, möchte Google außerdem wissen, in welcher Region die Betreiber der Seite beheimatet sind. Auch die Sprache, in der die Nachrichten angeboten werden, ist mit anzugeben. Anschließend kann der Betreiber der Website diverse News-Kategorien auswählen und ihnen bestimmte Bereiche seiner Website zuordnen. Dabei können bis zu neun verschiedene Themenbereiche angegeben werden. Nachdem noch Angaben zur Hauptausrichtung der Seite und zu den Kontaktdaten gemacht wurden, kann der Antrag auf die Aufnahme in die Google News abgeschickt werden. Google prüft anschließend die Inhalte und teilt dem Einreicher die Entscheidung mit. Wissen sollte man, dass selbst nach der Aufnahme in die Google News eine teilweise oder gänzliche Deindexierung erfolgen kann, wenn nachträgliche Verletzungen der technischen, inhaltlichen und qualitativen Richtlinien festgestellt werden.

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