Online Marketing

Service zu Weihnachten – Google My Business hilft dabei

Jedes Jahr im Dezember kämpft der Handel um Sondergenehmigungen zum Ladenschlussgesetz. Im Rahmen der so genannten Föderalismusreform wurden die konkreten Regelungen der Ladenschlusszeiten im Jahr 2006 in Deutschland den einzelnen Bundesländern überlassen. Genau das macht es kompliziert für die Kunden. Deshalb sollten Shopbetreiber die Erweiterungen nutzen, die bei Google My Business eingeführt wurden.

Was ändert sich bei Google My Business?

Bei Google My Business können die Besitzer von Geschäften im Google Maps Angebot nun auch individuelle Öffnungszeiten für einzelne Termine setzen, die tagesaktuell angezeigt werden. Google sichert sich mit einem Haftungsausschluss für die Richtigkeit der Angaben ab, wenn ein Händler dort nur seine „normalen“ Öffnungszeiten angibt und von den nun möglichen Einzelangaben bei Google My Business keinen Gebrauch macht.

Nutzer, die an dieser Neuerung interessiert sind, haben drei verschiedene Möglichkeiten, die Sonderöffnungszeiten zu Weihnachten zu hinterlegen. Google hat hierfür eine detaillierte Anleitung erarbeitet. Demnach gibt es bei Google My Business die Chance, die veränderten Öffnungszeiten im Vorfeld der Weihnachtsfeiertage mit einem Spreadsheet anzugeben, wenn an mehreren Tagen identische Öffnungszeiten angeboten werden. Über die „Location Details“ können im Account die Öffnungszeiten für einzelne Standorte geändert werden. Auch wurde eine Möglichkeit geschaffen, Öffnungszeiten anzugeben, die über Mitternacht hinaus in den nächsten Tag hineinreichen.

Warum sollte dieses Extra von Google My Business genutzt werden?

Wer auf die Schnelle vor Weihnachten spät abends oder an einem Sonntag noch etwas einkaufen möchte, der fährt in den allermeisten Fällen nicht los, ohne sich über die Öffnungszeiten zu informieren. Dabei würden es die Kunden riskieren, vor verschlossenen Türen zu stehen. Also informieren sie sich vorher im Internet, was am einfachsten über die Branchensuche bei den Goople Maps geht. Wer die Neuerung bei Google My Business nutzt, bietet seinen Bestandskunden einen optimierten Service und hat außerdem noch die Chance, über die Anzeige seiner aktuellen Öffnungszeiten neue Kunden zu gewinnen.

Die Reglungen der Ladenschlussgesetze der einzelnen Bundesländer müssen allerdings trotz der neuen Funktion von Google My Business beachtet werden. In Berlin beispielsweise sind danach bis zu acht verkaufsoffene Sonntage pro Kalenderjahr möglich. Brandenburg erlaubt nur sechs verkaufsoffene Sonntage und schränkt die Öffnungszeit am Sonntag auf 13.00 bis 20.00 Uhr ein. Den größten Spielraum bietet aktuell Nordrhein-Westfalen, wo bis zu elf verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde und Jahr erlaubt sind. Besonders streng sind die Bestimmungen im Saarland, wo die Geschäfte nur an einem Sonntag im Jahr von 6.00 bis 24.00 Uhr geöffnet werden dürfen. Wer sein Geschäft in Baden-Württemberg hat, darf zwar an drei Sonntagen pro Jahr öffnen, davon sind jedoch die Adventssonntage ausgenommen.

Deshalb unser Rat: Bevor Sie Ihre Öffnungszeiten in der Vorweihnachtszeit planen und bei Google My Business veröffentlichen, werfen Sie bitte einen genauen Blick in die Ladenschlussregelungen, die für Ihr Bundesland gelten!

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