KI-Kennzeichnungspflicht seit dem 02.08.2026: Ein Überblick für Unternehmen

KI-Kennzeichnungpflicht in der EU Beitragsbild
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    Künstliche Intelligenz ist aus dem Alltag kaum noch wegzudenken. Sie unterstützt heute in ganz unterschiedlichen Bereichen: So zum Beispiel bei der Erstellung von Texten, Bildern, Audio und Videos, in der Kundenkommunikation, im Marketing und Vertrieb sowie bei der Automatisierung wiederkehrender Prozesse. Für viele Unternehmen ist KI damit längst ein praktisches Werkzeug, das Arbeitsabläufe erleichtert, Zeit spart und neue Möglichkeiten in der täglichen Arbeit schafft.

    Mit der wachsenden Nutzung von KI steigen zugleich aber auch die Anforderungen an einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit dem erzeugten Content. Ab dem 02.08.2026 gelten in der EU neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte. Welche typischen Fallgruppen Artikel 50 des EU AI Acts erfasst, welche Ausnahmen die EU vorsieht und welche freiwilligen Kennzeichnungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, fassen wir im Folgenden kompakt zusammen.

    Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Er konzentriert sich auf bestimmte Offenlegungspflichten für Unternehmen, die KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte verwenden. Ob ein konkreter Inhalt kennzeichnungspflichtig ist, hängt vom jeweiligen Einsatz und Veröffentlichungskontext ab und sollte im Zweifel durch die Rechtsberatung oder Compliance-Funktion des Unternehmens geprüft werden.

    Auf einen Blick

    • Ab dem 02.08.2026 müssen bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte offengelegt werden.
    • Von den hier dargestellten Offenlegungspflichten sind insbesondere Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Texte betroffen, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden.
    • Für die Kennzeichnung stellt die EU frei nutzbare Icons bereit, die öffentlich zugänglich sind und von jedem verwendet werden können.
    • Die Nutzung der Icons ist freiwillig, die gesetzlichen Transparenzpflichten selbst sind es nicht.
    • Nicht jede Verwendung von KI und nicht jeder KI-unterstützte Inhalt ist automatisch kennzeichnungspflichtig.

    Was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht?

    Die KI-Kennzeichnungspflicht soll dafür sorgen, dass Menschen ohne Zweifel erkennen können, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder bearbeitet wurden. Hintergrund ist hier die Schaffung von mehr Transparenz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz sowie ein besseres Einordnen von Inhalten, die echt wirken, aber ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden.

    Aber zur Einordnung: Es geht nicht primär darum, jeden Einsatz von KI, egal wie klein, ohne Ausnahmen sichtbar zu machen. Entscheidend ist eher, ob eine gesetzliche Offenlegungspflicht für den jeweiligen Inhalt besteht.

    Welche KI-Inhalte müssen Unternehmen offenlegen?

    Der folgende Überblick konzentriert sich auf die Offenlegungspflichten für Unternehmen, die KI-Systeme unter eigener Verantwortung einsetzen und deren Inhalte veröffentlichen. Für diese Unternehmen sind insbesondere zwei Fallgruppen relevant:

    1. Deepfakes
      Darunter fallen KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Objekten oder Orten ähneln und für andere als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen könnten.

      Beispiel: Ein KI-generiertes Video zeigt eine reale Politikerin oder einen realen Politiker bei einer Rede, die tatsächlich nie gehalten wurde, wobei das Video für das Publikum echt wirken könnte.

    2. Veröffentlichter (ungeprüfter) Text zu Angelegenheiten von öffentlichem InteresseEine Offenlegungspflicht kann für KI-generierte oder KI-manipulierte Texte bestehen, wenn diese veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Eine Offenlegung ist für solche Texte nicht erforderlich, wenn der Inhalt einer substanziellen menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.

    Welche Ausnahmen gibt es bei der Kennzeichnung?

    Nicht jeder KI-generierte oder mit KI bearbeitete Text fällt automatisch unter die Offenlegungspflicht. Bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sieht der AI Act eine Ausnahme vor, wenn eine substanzielle menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.

    Eine rein formale Prüfung, beispielsweise eine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung, reicht dafür nicht aus. Erforderlich ist eine tatsächliche inhaltliche Prüfung durch eine fachlich geeignete Person, die den Inhalt bewerten, verändern, ablehnen oder freigeben kann.

    Interne Arbeitsunterlagen, gewöhnliche Geschäftskommunikation oder Texte, die nicht mit dem Zweck veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, fallen grundsätzlich nicht unter diese spezielle Offenlegungspflicht. Andere gesetzliche Anforderungen, beispielsweise aus dem Datenschutz-, Urheber-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrecht, können unabhängig davon weiterhin relevant sein.

    Darüber hinaus nennt die EU weitere Ausnahmen bzw. Einschränkungen:

    • Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktiven Werken gelten erleichterte Anforderungen. In solchen Fällen muss die Offenlegung in geeigneter Weise erfolgen, ohne die Darstellung oder den Genuss des Werks zu beeinträchtigen.
    • Wenn die Verwendung gesetzlich zulässig ist, um Straftaten aufzudecken, zu verhindern, zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, besteht ebenfalls keine Kennzeichnungspflicht.

    Wie erfolgt die KI-Kennzeichnung?

    Die EU stellt für die Kennzeichnung frei nutzbare Icons bereit. Diese sind öffentlich zugänglich und können von jedermann verwendet werden.

    Die Verwendung der EU-Icons ist freiwillig. Die gesetzlichen Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Acts bleiben davon unberührt. Die Nutzung eines Icons allein stellt deshalb noch keinen Nachweis dar, dass sämtliche Anforderungen des AI Acts erfüllt sind. Unternehmen bleiben dafür verantwortlich, dass die Offenlegung im jeweiligen Anwendungsfall den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

    Zur Platzierung:

    Die folgenden Hinweise zur Darstellung und Platzierung stammen aus dem freiwilligen EU Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte. Für Unternehmen, die den Code unterzeichnet haben, bilden sie den vorgesehenen Umsetzungsrahmen. Unternehmen, die den Code nicht unterzeichnen, können die gesetzlichen Anforderungen auch auf andere geeignete Weise erfüllen, müssen deren Angemessenheit jedoch selbst nachweisen können.

    • Die Kennzeichnung sollte spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts klar erkennbar sein.
    • Sie sollte unmittelbar am Content platziert werden (ohne störende Elemente dazwischen).
    • Nach Möglichkeit sollte das Symbol direkt in den Inhalt eingebettet sein, damit es auch beim Teilen oder Herunterladen sichtbar bleibt.

    Welche Icons stellt die EU zur Verfügung?

    Offizielles AI-Label der EU

    Grundlegendes Symbol
    Dieses Symbol kann bei kennzeichnungspflichtigen Deepfakes oder bei veröffentlichten Texten verwendet werden, die in den Anwendungsbereich der Transparenzpflicht fallen und bei deren Erstellung oder Veränderung KI eingesetzt wurde.

    Offizielles AI-Label Generated der EU

    Vollständig KI-generiert
    Dieses Icon kann für kennzeichnungspflichtige Inhalte verwendet werden, die vollständig von KI erzeugt wurden, also ohne von Menschen geschaffene Elemente oder ohne redaktionelle Prüfung, abgesehen vom eingegebenen Prompt.

    Beispiel: vollständig KI-generierte Deepfake-Videos oder KI-komponierte Musik

    Offizielles AI-Label Modified der EU

    Teilweise KI-modifiziert
    Dieses Icon kann für kennzeichnungspflichtige Inhalte verwendet werden, die ursprünglich von Menschen erstellt und anschließend so durch KI verändert wurden, dass sie in den Anwendungsbereich der Transparenzpflicht fallen.

    Beispiel: Gesichtstausch in einem echten Foto, KI-Einrichtung leerer Wohnungen Alle Icons sind in mehreren Varianten verfügbar, nämlich in Schwarz, Weiß sowie jeweils mit 50 Prozent Transparenz in SVG- und PNG-Formaten.

    Fazit – KI-Kennzeichnung ist kein Hexenwerk

    Ab dem 02.08.2026 kommt es stärker darauf an, bei bestimmten KI-Inhalten für Transparenz zu sorgen. Besonders relevant sind Deepfakes sowie veröffentlichte Texte ohne vorherige menschliche Überprüfung oder redaktionelle Verantwortung.

    Nicht jede KI-Unterstützung führt automatisch zu einer Offenlegungspflicht. Entscheidend sind unter anderem die Art des Inhalts, sein Veröffentlichungszweck, der konkrete Einsatzkontext sowie die Frage, ob eine substanzielle menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und redaktionelle Verantwortung übernommen wird.

    baseplus® unterstützt Unternehmen bei der organisatorischen und technischen Umsetzung bereits rechtlich geklärter Anforderungen. Dazu können beispielsweise die Erfassung bestehender Contentprozesse, die Einrichtung von Freigabe- und Dokumentationsabläufen oder die technische Einbindung von Kennzeichnungen gehören. Wir übernehmen keine rechtliche Prüfung, ob ein konkreter Inhalt oder Einsatzsachverhalt kennzeichnungspflichtig ist. Diese Einordnung sollte durch die Rechtsberatung oder Compliance-Funktion des jeweiligen Unternehmens erfolgen.

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    Autor dieses Beitrags:

    Jana Hildebrand

    Jana ist SEO & GEO Managerin und unsere Expertin, wenn es um nachhaltige Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Systemen geht. Sie kennt nicht nur die Feinheiten klassischer Suchalgorithmen, sondern hat sich früh auf Generative Engine Optimization (GEO) spezialisiert. In unserem Magazin gibt Jana ihr Wissen direkt weiter: praxisnahe Strategien, aktuelle Entwicklungen und konkrete Tipps, mit denen Websites und Inhalte sowohl in klassischen Suchergebnissen als auch im KI-Zeitalter sichtbar bleiben.

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