Online Marketing

Was genau gehört in ein abmahnsicheres Impressum?

Ein abmahnsicheres Impressum für Websites ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Basis dafür bildet der Paragraf 312 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der aussagt, dass Verbraucher bei Fernabsatzverträgen im Vorfeld über eine ladungsfähige Anschrift des Anbieters informiert werden müssen. Die zweite rechtliche Grundlage der Impressumspflicht ist der Paragraf 5 des Telemediengesetzes, das im Jahr 2007 eingeführt wurde. Dass die Impressumspflicht in Deutschland auch für Blogseiten und Foren gilt, ergibt sich aus den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages.

Die Zugänglichkeit des Impressums und der Datenschutzbestimmungen

Das Telemediengesetz sagt wörtlich aus, dass ein abmahnsicheres Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. Doch was bedeutet das für die Praxis der Gestaltung von Websites? – Ein Impressum gilt dann als unmittelbar erreichbar, wenn es mit einem einzigen Mouseklick aufgerufen werden kann. Deshalb ist es ratsam, den Link zum Impressum in einer Menüleiste im Headerbereich zu hinterlegen. Bei langen Scrollseiten den Hinweis auf das Impressum im Footerbereich zu platzieren, erfüllt zwar die gesetzlichen Anforderungen, erweist sich aber als wenig nutzerfreundlich. Die notwendigen Angaben im Impressum sollten am besten gleich mit den Datenschutzbestimmungen gekoppelt werden, denn das erspart die Einrichtung mehrerer Unterseiten und schont die Kapazitäten der Menüleisten.

Welche Angaben sind im Impressum gesetzliche Pflicht?

Der Umfang der notwendigen Angaben im Impressum unterscheidet sich nach den Voraussetzungen der Betreiber einer Website. Natürliche Personen müssen im Impressum den Namen und die Anschrift hinterlegen und eine Möglichkeit der direkten Erreichbarkeit auf elektronischem Weg anbieten. Das gilt für Unternehmen ebenfalls, nur müssen bei juristischen Personen die Angaben im Impressum mit der Rechtsform ergänzt werden. Werden Leistungen angeboten, für die eine behördliche Zulassung notwendig ist, muss die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum mit angegeben werden. Ein Betreiber von Websites, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, muss darüber hinaus im Impressum seine Umsatzsteuernummer mit hinterlegen. Für Vereine, Genossenschaften und Handelsbetriebe, die in speziellen Registern eingetragen sind, gilt die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Registernummer im Impressum. Für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien gilt darüber hinaus noch die Pflicht, im Impressum Angaben über eine laufende Liquidation oder Abwicklung zu machen. Damit die im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten nicht für Spam ausgenutzt werden können, empfiehlt sich die Hinterlegung in einer nicht maschinell auslesbaren Form, wofür beispielsweise Grafiken in Frage kommen.

Warum gehört ein Haftungsausschluss in ein abmahnsicheres Impressum?

In vielen Themenbereichen entwickelt sich der Kenntnisstand ständig weiter. So können Informationen auf einer Website veraltet sein, ohne dass dies dem Betreiber aufgefallen ist. Auch ist es möglich, dass unbeabsichtigt die Rechte Dritter verletzt werden. Deshalb sollte der Haftungsausschluss im Impressum darauf hinweisen, dass eine Haftung erst nach einer angemessenen Frist nach Kenntnis dieser Umstände entsteht. Dabei sollte der Hinweis eingebunden werden, dass für die Inhalte verlinkter Websites nicht gehaftet wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, baut einen Passus ein, dass er nach dem Hinweis auf Rechtsverletzungen durch die Betreiber der verlinkten Websites lediglich zur Deaktivierung der Links verpflichtet ist.

Das eigene Urheberrecht im Impressum sichern

Die Rechte am geistigen Eigentum entstehen in Deutschland auf der Grundlage des Urheberrechtsgesetzes an sich automatisch. Dennoch sollte im Impressum darauf hingewiesen werden, dass die Inhalte nur für private Zwecke kopiert, gespeichert und ausgedruckt werden dürfen. Dabei wäre der Hinweis wichtig, dass für verlinkte Inhalte die Bestimmungen der Betreiber der Drittseiten gelten. Auch hier ist ein Hinweis wichtig, dass eine Haftung für unbeabsichtigte Verletzungen der Urheberrechte Dritter erst ab dem Bekanntwerden in Kraft tritt und dem Betreiber eine Frist zur Entfernung der rechtsverletzenden Inhalte eingeräumt werden muss.

Den Datenschutz im Impressum nicht vergessen

Bei der notwendigen Datenschutzerklärung geht es in erster Linie darum, wie die Betreiber der Website selbst mit den Daten umgehen. Insbesondere ist auf die elektronische Speicherung und die sich daraus ergebenden Risiken für den Zugriff durch unbefugte Dritte hinzuweisen, der beispielsweise durch Sicherheitslücken im verwendeten Betriebssystem sowie der als Content Management System eingesetzten Software möglich werden kann. Wer die Palette der Buttons für Social Networks nutzt, sollte auf deren Datenschutzbestimmungen hinweisen, die im einfachsten Fall verlinkt werden können. Allerdings sollten diese Links regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Notwendig sind die Datenschutzhinweise für jede einzelne mit der Website derart verbundene Plattform.

Die besonderen Erklärungen für Google Analytics sowie Affiliate-Angebote

Wer die Effizienz seiner Website mit Google Analytics überwacht, muss zwangsläufig darauf in der Datenschutzerklärung oder im Impressum hinweisen. Im Fokus stehen dabei der Hinweis auf die anonyme Speicherung und Erfassung der Daten sowie die Tatsache, dass bei Google Analytics mit Session-Cookies gearbeitet wird. Wer sich komplett absichern möchte, gibt einen Hinweis darauf, wie Cookies gelöscht oder unterdrückt werden können.

Besonderheiten bei Amazon und dem Plugin Social Ring beachten

Wer zur Erzielung von Einnahmen mit seiner Website das Amazon Partnerprogramm nutzt, muss auf seiner Seite explizit darauf hinweisen. Möglich ist das entweder im Footer, in einem Textwidget oder in den Datenschutzbestimmungen im Impressum. Dafür gibt Amazon einen Text vor, der unverändert übernommen werden muss. Dieser sollte damit ergänzt werden, dass bei einer Nutzung der Widget-Werbung, den mit Link hinterlegten Textpassagen oder den mit Amazon-Angeboten hinterlegten Grafiken die AGB der Plattform akzeptiert werden. Der Besucher sollte sich diese AGB einfach und schnell über einen direkten Link anschauen können. Das gilt analog auch für die PDF-, Mail- und Druckfunktionen des Plugins Social Ring, da diese über den Drittanbieter printfriendly.com bereitgestellt werden.

Integrierte Foren im Impressum beim Datenschutz mit bedenken

Wer im Interesse einer guten Suchmaschinenoptimierung auf der eigenen Seite ein Forum betreibt oder beispielsweise über die Menüleiste ein Forum verlinkt hat, muss auch dieses in den Datenschutzbestimmungen mit erwähnen. So können diese und das Impressum für die eigentliche Website und das Forum parallel genutzt werden. Hier sollte daran gedacht werden, dass bei externen Foren sowohl die AGB und Datenschutzbestimmungen des Forumhosts als auch die individuell vom Forenbetreiber ergänzten Bestimmungen dem potentiellen Nutzer zur Kenntnis gegeben werden können. Die einfachste Möglichkeit ist hier wiederum die Hinterlegung von Links.

Fazit: An ein abmahnsicheres Impressum und die Datenschutzbestimmungen werden hohe Anforderungen gestellt. Wer nichts vergessen und dennoch keinen Juristen für die Erstellung bezahlen möchte, kann beispielsweise den interaktiven Impressumsgenerator der Anwaltskanzlei Siebert nutzen, der kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

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