Die Wirksamkeit der Newsletter auf effiziente Weise steigern
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Newsletter sind eine gute Chance, einerseits um für regelmäßigen Traffic auf einer Website zu sorgen und andererseits den potentiellen Kunden besondere Angebote auf einfache Art und Weise näher zu bringen. Ein sehr praktischer Nebeneffekt ist, dass beim Versand derselben keine Konflikte mit den gesetzlichen Regelungen entstehen, da der Empfänger mit der Eintragung seiner Mailadresse de facto die notwendige Zustimmung für den Erhalt dieser Werbemails gestattet hat.
Wo kommen Hinweise auf Newsletter am besten zur Geltung?
Potentielle Kunden und Besucher einer Website werden sich natürlich nicht für einen Newsletter anmelden, wenn der Hinweis darauf beispielsweise im Footer und damit in dem Bereich versteckt wird, der beim Aufruf einer Website nicht sofort sichtbar ist. Deshalb sollten die Hinweise auf den Newsletter möglichst im oberen Bereich einer Website platziert werden. Dafür bieten sich der Header und die Menüleiste an. Eine weitere Möglichkeit sind Infoleisten, die sich ähnlich wie die Cookie-Hinweise von oben oder unten ins Bild schieben.
Alternativ kann der Link zum Anmeldeformular für den Newsletter aber auch in den Artikeltext gepackt werden. Erfahrene Webdesigner raten allerdings davon ab, dies in Form eines einfachen Textlinks zu tun. Als wesentlich effizienter hat die die Präsentation des Links zur Anmeldung als Subheadline erwiesen. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Besuchern verschiedene Varianten zum Aufruf des Anmeldeformulars anzubieten. Jedoch empfiehlt es sich nicht, das Formular als Pop-Up zu hinterlegen, denn diese Art der Integration könnte als unerwünschte Werbung fehlinterpretiert werden und zu einer Unterdrückung der Formularanzeige durch die Werbeblocker der Browser führen.
Kleine Boni fördern die Anmeldung für den Newsletter
Für die Besucher einer Website muss es sich natürlich auch lohnen, eine Eintragung ihrer Mailadresse für den Bezug der Newsletter vorzunehmen. Deshalb sollten sich die Inhaber der Websites überlegen, was für potentielle Neukunden interessant wäre. Das lässt sich am Beispiel eines Küchengeräts verdeutlichen. Hier könnte der Hinweis, dass im Newsletter die Erscheinung optionaler Zusatzgeräte angekündigt wird, ein Anreiz für eine Anmeldung sein. Außerdem könnte als Belohnung für die Anmeldung beispielsweise die Zusendung von Rezepten zur Verwendung des Küchengeräts versprochen werden.
Außerdem könnten besondere Angebote auf die Bezieher der Newsletter eingeschränkt werden. Die nutzbare Palette reicht hier von Gutscheincodes bis hin zur bevorzugten Behandlung von Bestellungen für Artikel, die nur in beschränkten Stückzahlen zur Verfügung stehen. Auch die Ergebnisse von Umfragen oder Produkttests könnten nur für die Abonnenten der Newsletter zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist immer, dass auf solche Vorteile explizit hingewiesen wird, weil sie die Motivation zur Anmeldung steigern.
Newsletter in den Datenschutzbestimmungen nicht vergessen!
Wird auf einer Website ein Newsletter angeboten, dann dürfen in den Datenschutzbestimmungen die Hinweise nicht fehlen, in welcher Weise die gesammelten Kontaktdaten verwendet werden. Gut beraten sind die Webmaster, die betonen, dass die Adressdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch sollte darauf verwiesen werden, dass eine Abmeldung vom Bezug der Werbemails jederzeit möglich ist. Der Gedanke an eine Weitergabe der Daten oder die dauerhafte Bindung an den Bezug sind zwei Aspekte, die viele Besucher einer Website von einer Newsletteranmeldung abhalten. Deshalb ist es wichtig, solche Vorbehalte durch konkrete Hinweise auszuräumen.
Wir beraten Sie gerne ausführlich über die Nutzung von Newslettern!