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Das Kürzel SERP steht für die „Search Engine Result Pages“. Der englische Begriff wird mit „Suchmaschinen-Ergebnisseiten“ übersetzt. Sie beinhalten sowohl Ergebnisse, welche von den Algorithmen als besonders relevant bewertet werden, als auch Ergebnisse, die aufgrund einer Bezahlung bevorzugt behandelt werden. Bei vielen Anfragen erscheinen in den SERP (häufig alternativ SERPs geschrieben) zusätzliche Elemente wie die Featured Snippets, die Knowledge Boxen sowie die Schlagzeilen-Boxen.
Welche Elemente in die SERP eingebaut werden, hängt von der Art der jeweiligen Anfrage ab. Bei der Personensuche und der Unternehmenssuche enthält die linke Seite die sogenannten Organic Listings. Dabei handelt es sich um die Websites, welche vom RankBrain-Algorithmus und anderen von Google verwendeten Algorithmen als besonders relevant für die jeweilige Suchanfrage eingeschätzt werden. Die rechte Hälfte der ersten Ergebnisseite nimmt die von Google erst unlängst eingeführte Knowledge Box ein. Dort werden die wichtigsten Fakten zu der Person oder dem Unternehmen zusammengefasst. Bei Personen sind Bilder enthalten, während bei Unternehmen zusätzlich der Standort auf einem Ausschnitt aus den Google Maps angezeigt wird.
Bei einigen Arten der Personensuche gibt es auf der ersten SERP eine Besonderheit. Wird mit dem Namen von Politikern gesucht, erscheint über dem Organic Listing auf der linken Seite eine weitere Box, deren Titel „Schlagzeilen“ lautet. Praxistests zeigen, dass dort besonders relevante und aktuelle Artikel aus den Google News angezeigt werden. In die „Schlagzeilen“-Box schaffen es jedoch nur Artikel von Websites, die es bei der Trustworthiness (Vertrauenswürdigkeit) auf einen überdurchschnittlich hohen Wert bringen.
Wird bei Google nach käuflichen Produkten gesucht, erscheinen neben den Organic Listings zwei Arten von Anzeigen. Sie umfassen einerseits eine Info-Box mit Ergebnissen von Google Shopping. Sie werden in der Regel mit Produktbild angezeigt. Auf den vorderen Plätzen der vermeintlichen Organic Listings tauchen Ergebnisse auf, die sehr dezent mit dem Zusatz „Anzeige“ gekennzeichnet sind. Dieser Hinweis steht direkt vor der Domain, über welche die Angebote abgerufen werden können. Durch die Anzeige in der gleichen Farbe wie die URL wird der Hinweis durch die Nutzer von Google sehr leicht übersehen.
Bei manchen Produkten tauchen im Headerbereich der Ergebnisseiten Drop-Down-Anzeigen auf. Sie werden nicht von Google selbst eingeblendet, sondern werden von Erweiterungen für den Browser angezeigt. Ein Beispiel dafür ist das kostenlose Addon Avira Browserschutz, welches dort mit einer animierten Grafik auf Möglichkeiten für einen Preisvergleich aufmerksam macht. Der Hintergrund ist, dass mit den Einnahmen für diese Anzeigen die Entwicklung der Addons refinanziert wird.
Für die Zuordnung der organischen Suchergebnisse sind die Algorithmen der jeweils verwendeten Suchmaschinen zuständig. Google nutzt für die Sortierung eine ganze Reihe von Faktoren. Sie reichen von der semantischen Relevanz zur Suchanfrage über die Glaubwürdigkeit bis hin zur Auswertung der technischen Umsetzung sowie der Sicherheit einer Website. So ist beispielsweise seit Jahresbeginn 2017 zu beobachten, dass Google in den Organic Listings der SERP die Websites bevorzugt, welche über ein gültiges SSL-Zertifikat verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Shop oder eine informative Blogsite handelt.
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