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Hinter der Bezeichnung Google Hangout verbergen sich spezielle Dienste für Google Mail und Google+, mit denen Videochats auch als Videokonferenzen durchgeführt werden können. Entstanden ist dieser Dienst im Jahr 2013 aus der Kombination der Chatdienste des Google+ Messengers und von Google Talk. Die Teilnehmerzahl bei einem Google Hangout ist auf zehn begrenzt. Nutzen lässt sich die Konferenzchat-Funktion sowohl mit speziellen Apps für Smartphones und Tablets als auch mit dem Browser. Eine unverzichtbare Voraussetzung für die Nutzung des Chatdienstes ist ein Konto im sozialen Netzwerk Google+. Zusatzfunktionen für den Dienst Google Hangout können mit speziellen Plugins und Addons aktiviert werden. Diese Extras können aus dem Google Chrome Web Store herunter geladen werden.
Von einem Google Hangout On Air wird dann gesprochen, wenn der Videochat öffentlich zugänglich gemacht wird. Möglich ist das sowohl über spezielle Kanäle bei Google+ als auch bei YouTube. Die Plattform YouTube bietet dabei den Vorteil, dass die Inhalte einer Chatkonferenz auch dauerhaft gespeichert und bearbeitet werden können. Allerdings sollte man sich als Anwender der Tatsache bewusst sein, dass der Ablauf und Inhalt der Videokonferenz dadurch für jedermann abrufbar ist. Bei einem Google Hangout On Air kann also nicht eingegrenzt werden, wer den Stream sehen kann und wer nicht.
Geschlossene Videokonferenzen mit Google Hangout bergen üblicherweise keine Risiken in Bezug auf das Telemediengesetz und das deutsche Rundfunk- und Fernsehrecht. Anders ist die Sachlage bei einem Google Hangout On Air. Hier steht die Frage im Raum, ab wann eine solche Übertragung unter die Lizenzpflicht zum Betreiben von Rundfunkstationen fällt. Rechtsverbindliche Definitionen gibt es in Deutschland bisher (Stand Januar 2015) noch nicht. Beachtenswert ist jedoch ein Statement, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel im April 2013 abgegeben hat. Danach erfüllt ein Google Hangout On Air nicht die Kriterien, um zu den klassischen Rundfunkangeboten gezählt zu werden. Frau Merkel bezeichnete die von Google angebotenen Dienste für öffentliche Streams von Videokonferenzen wörtlich als einen reinen „Abrufdienst“.
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