Glossar

Domain

Inhaltsverzeichnis

Die Domain ist die einmalig vergebene Adresse einer Website und damit ein Bestandteil des Domain Name Systems. Die Domain besteht aus einer Endung, die teilweise Auskunft über die Art der Nutzer gibt. Ein Beispiel ist der erst unlängst geschaffene Top-Level-Domain-Bereich .gmbh. Er darf nur von Unternehmen verwendet werden, die in der Rechtsform einer GmbH am Markt aktiv sind. Wer bei seiner Domain Länderkennungen wie beispielsweise .de oder .us verwenden möchte, muss als natürliche Person in diesen Ländern einen gemeldeten Wohnsitz unterhalten oder als Unternehmer einen rechtlichen Hauptsitz oder eine Niederlassung betreiben. Andere Domain-Endungen sind staatlichen Behörden vorbehalten. In den Vereinigten Staaten erkennt man echte Behördenwebsites an der Endung .gov.

Was ist beim wählbaren Teil einer Domain zulässig?

Der mittlere Teil der Bezeichnung einer Domain kann vom künftigen Nutzer unter Beachtung der Regeln der einzelnen Registrare und der Verfügbarkeit frei gewählt werden. Jeder Registrar legt für seinen Zuständigkeitsbereich beispielsweise die Mindestlänge und maximale Länge des Titels einer Domain fest. Auch gelten bei den Registraren unterschiedliche Regelungen, was die Verwendung von Sonderzeichen in der Adressierung betrifft. Allgemein kann aber davon ausgegangen werden, dass die Nutzung von Ziffern und Bindestrichen in der Adressierung einer Domain bei allen Registraren erlaubt ist.

Welche Unterschiede gibt es bei der Domain?

Zu unterscheiden ist zwischen einer Hauptdomain und einer Subdomain. Eine Subdomain ist in der Adressierung an der Trennung durch einen Punkt zu erkennen. Eine Hauptdomain wäre danach beispielsweise www.baseplus.de und eine Subdomain könnte www.blog.baseplus.de lauten. Subdomains werden in der Regel eingerichtet, um die Hauptseite mit weiteren Informationen und Angeboten zu ergänzen, ohne dabei die Kosten für eine zusätzliche Hauptdomain tragen zu müssen.

Welche Rechte entstehen rund um eine Domain?

Rechtlich wird eine Domain als Eigentum betrachtet. Das leitet sich in Europa aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ab. Damit ist die Domain als Vermögenswert zu behandeln und kann nach der aktuellen Rechtssprechung beispielsweise im Rahmen einer Insolvenz unter Beachtung verschiedener Einschränkungen auch gepfändet werden. Das Recht an einer Domain entsteht durch die Eintragung bei einem Registrar. Die neuere Rechtsprechung zeigt, dass es bei Markennamen besondere Regelungen zu beachten gilt. Diese Domainadressen können zwar theoretisch von jedermann eingetragen werden, aber wenn die Markeninhaber selbst Rechte daran geltend machen, wird ihnen der Vorrang eingeräumt.


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