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Die wörtliche Übersetzung des aus dem Englischen kommenden Begriffs Accessibility lautet Zugänglichkeit. Im Zusammenhang mit dem Webdesign wird die Bezeichnung als Synonym für die Barrierefreiheit einer Website verwendet. Als barrierefrei gelten die Websites, die mit allen Browsern und mit allen Arten von Endgeräten in einer einheitlich hohen Qualität angezeigt werden können. Hinzu kommen Elemente und Funktionen, die eine Nutzung durch Menschen mit körperlichen Behinderungen ermöglichen. Eine Prüfung der Barrierefreiheit von Websites kann beispielsweise mit dem BITV-Test der BIK-Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgen.
In Deutschland findet sich eine Definition der Barrierefreiheit im Paragrafen 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dort heißt es wörtlich, dass Systeme der Informationsverarbeitung sowie visuelle und akustische Informationsquellen (zu denen auch das Internet gehört) dann barrierefrei sind, wenn sie „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar“ sind.
Ähnlich ist auch der Wortlaut der DIN-Fachberichte 124 und 131. Dort wird die uneingeschränkte Accessibility so beschrieben: „Barrierefreiheit ist die Eigenschaft eines Produkts, das von möglichst allen Menschen in jedem Alter mit unterschiedlichen Fähigkeiten weitgehend gleichberechtigt und ohne Assistenz bestimmungsgemäß benutzt werden kann.“
Hier wird explizit auf die Regelungen der DIN 33942 verwiesen. Diese sagt aus, dass Barrierefreiheit nicht mit der Hindernisfreiheit im physikalischen Sinn gleichzusetzen ist. Das heißt, die Anforderungen der DIN 33942 müssen auch bei der Gestaltung barrierefreier Webinhalte berücksichtigt werden. Wichtige Ergänzungen sind im ISO/IEC Guide 71, dem CEN/CENELEC Guide 6 sowie in der ISO TR 22411, der VDI/VDE 6008 und den Web Content Accessibility Guidelines des W3C-Consortiums zu finden.
Hier kommt es vor allem auf die gute Lesbarkeit an. Sie lässt sich durch starke Kontraste und eine optimale Auswahl der verwendeten Schriftarten und Schriftgrößen positiv beeinflussen. Die Integration einer Funktion zur Anpassung der Schriftgröße hat sich inzwischen erübrigt. Dafür sorgen die in den Browsern standardmäßig enthaltenen Zoom-Funktionen. Eine besonders gute Accessibility bieten Websites, von welchen die Vorlesefunktionen der Browser sowie die speziell für sehbehinderte Menschen entwickelten Screenreader unterstützt werden. Dort kommt es vor allem auf die gute Strukturierung der Inhalte an.
Außerdem spielt der in den Inhalten einer Website verwendete Sprachstil eine wichtige Rolle. Hier sind allerdings Unterschiede bei den jeweils angesprochenen Zielgruppen zu beachten. Wer seine Inhalte für die breite Allgemeinheit bereitstellt, sollte eine leicht verständliche Sprache nutzen. Schachtelsätze nach dem Vorbild von Thomas Mann und Heinrich von Kleist haben auf einer Website nichts zu suchen. Stattdessen sollten die Inhalte als Parataxe formuliert werden. Parataxe wird von den Sprachwissenschaftlern die Aneinanderreihung von selbstständigen Hauptsätzen genannt.
Ein kluger Webdesigner denkt auch an spezifische Besonderheiten. Er vermeidet beispielsweise Hinweise auf rote oder grüne Buttons. Sie schränken die Nutzbarkeit bei Menschen mit Rot-Grün-Blindheit ein. Ergänzend muss eine Website im Interesse der Barrierefreiheit durchweg mit der Tastatur bedient werden können. Anderenfalls werden Menschen mit Spastiken ausgegrenzt.
Bei der Verwendung von Captchas zur Absicherung von Website gegen die für Hackerangriffe eingesetzte Software ist ebenfalls Aufmerksamkeit geboten. Hier sollten nur klar erkennbare Elemente verwendet werden. Verzerrte Bilder, deren Zeichen erkannt werden müssen, sind für sehbehinderte Menschen ungeeignet. Für Grafiken sollten für die barrierefreie Nutzung mit dem Alt-Attribut beschreibende Texte hinterlegt werden.
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