Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 - Allgemein
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma
Baseplus DIGITAL MEDIA (nachfolgend Baseplus genannt). Dienstleistungen erfolgen nur zu den
nachstehenden Bedingungen. Baseplus erbringt für den Auftraggeber, im Folgenden AG genannt,
Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten im Internet, sowie sonstige
Internetdienstleistungen im weiteren Sinne.
§2 - Vertragsabschluss
Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben eines oder mehrerer Auftragsformulare für Referenzpartner
und Kunden kommt der Vertrag zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Baseplus
istberechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu
betrauen. Der AG hat wesentliche Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform,
UStID,...) unverzüglich Baseplus mitzuteilen. Lässt diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit
von Ansprüchen durch Baseplus erwarten, so kann diese Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts
verlangen. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit Baseplus auf einen
Dritten bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch Baseplus. Bei Inhaberwechsel
oder Veräußerung der zu optimierenden Seite ist die Dienstleistung ohne Zustimmung seitens der
Baseplus ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich die Baseplus das Recht vor, dem
AGdie laufenden Kosten der Optimierung gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen.
Die Angaben des AG über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardwareerweiterungen
oder funktionale Aspekte, sind von Baseplus nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben
ist alleine der AG verantwortlich. Der AG hat sich mit den geltenden AGB einverstanden erklärt und
diese in vollem Umfang akzeptiert.
§3 - Preise
Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. die individuelle Angebotsabsprache. Maßgebend
sind die Preise bei Auftragserteilung. Bei Rücktritt des AG vom Auftrag sind die bereits geleisteten
Arbeitsaufwendungen zu entlohnen. Mitarbeiter und/oder Beauftragte der Baseplus können keine
von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen
treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion bzw. ein Angebot
limitiert. Bei den Preisen für die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Auftragsformular entstehen
die einmaligen Einrichtungsgebühren und monatliche Folgekosten.
§4 - Zahlungen
Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte,
inAusnahmefällen kann eine befristete Rechnungszahlung durch Baseplus® genehmigt werden.
DerRechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und wird von der Baseplus®
eingezogen. Die monatlichen Bearbeitungsgebühren werden am Anfang des jeweiligen Monats
abgebucht. Sollte der AG mit insgesamt 2 monatlichen Bearbeitungsgebühren in Verzug sein,
werdendie für die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt
imVoraus nach unserer gültigen Preisliste, bzw. dem individuellen Vertrag mit dem AG.
AlleRechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei
Baseplus® und Vorliegen der für die Dienstleistungen notwendigen Daten werden die vertraglich
vereinbarten Leistungen seitens Baseplus® ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen über
Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig,
wenn Baseplus® die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
Der AG verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen
Geschäften der Geschäftsverbindung mit Baseplus®. Die Bezahlung bei Buchung einer betreuten
Adwords™ Kampagne erfolgt per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte. Der Rechnungsbetrag ist
jeweils sofort nach Rechnungsstellung fällig und wird von der Baseplus eingezogen. Die monatlichen
Bearbeitungsgebühren und das durch den AG festgesetzte Monatsbudget werden jeweils bis zum
27.des Vormonats abgebucht. Bei nicht rechtzeitiger Vorauszahlung oder Rückbuchung des
Monatsbudgets werden alle Anzeigen seitens der Baseplus am letzten Werktag des zuletzt bezahlten
Monats um 18:00 Uhr pausiert, bis der Zahlungseingang verbucht werden konnte. Ein
möglicherweise bestehendes Restguthaben wird in den Folgemonat übertragen. Sollte der AG der
Baseplus die Bankeinzugsermächtigung entziehen ohne eine Kreditkarteninformation zu hinterlegen,
werden die Anzeigen nicht mehr geschaltet und der Monatsbeitrag in Rechnung gestellt. Alle
Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders
lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt
werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag bei Baseplus®
gutgeschrieben ist. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist
Baseplus® zum sofortigen Rücktritt / Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige
Ankündigungen berechtigt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Baseplus® sich
vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg
bleibt unberührt.
§5 - Daten
Baseplus prüft und überwacht nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des AG Rechte
Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind.
Für eine mögliche Abstrafung von Seiten Dritter ist allein der AG verantwortlich. Der AG ist ebenfalls
für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm
gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und
Texte alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter,
insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt
auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, Keywords, zu optimierender Begriffe und Texte, die
auf einen Vorschlag der Baseplus im Rahmen einer Bedarfs- und Konkurrenzanalyse zurückgehen.
Auch für diese Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.
§6 - Datenschutz
Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages,
Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der
Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von
Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und
Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen
Kundendaten verpflichtet sich Baseplus, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.
§7 - Kündigung
Der AG kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist auf den
Auftragsformularen bzw. den schriftlichen Vereinbarungen für Referenzpartner oder Kunden ohne
Angaben von Gründen kündigen, indem er der Baseplus dies per eingeschriebenen Brief mitteilt.
Sämtliche Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, bleiben für das gesamte
Vertragsverhältnis bestehen. Die Baseplus behält sich das Recht vor, bereits laufende Verträge
ohneAngabe von Gründen zu kündigen, indem sie dieses dem betreffenden AG schriftlich auf dem
Postwege mitteilt. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern keine anders
lautenden Vereinbarungen vorliegen. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn keine
Kündigung 3 Monate vor Ende der Ablauffrist erfolgt. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben
zu erfolgen und alle durch Baseplus erstellten Dateien müssen durch den AG gelöscht werden.
Für Dateien, die auf dem Server von Baseplus liegen, behält sich Baseplus das Recht vor, diese zu eigenen Zwecken weiter zu verwenden. Nach Vertragsende erlischt die Dienstleistungsverpflichtung
hinsichtlich der Seitenplatzierung sofort. Die für den Kunden angelegten Dateien, Inhalte und
Optimierungen fallen der Baseplus zu. Sollten die entsprechenden Dateien nach Kündigung noch
in Betrieb sein, behält sich Baseplus vor, laufende Kosten zu berechnen.
§8 - Urheberrecht
Für den Inhalt seiner Webseite ist ausschließlich der AG verantwortlich. Dies gilt insbesondere im
Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Das
Urheberrecht auf alle durch Baseplus erstellten Arbeiten verbleibt bei Baseplus. Meldet Baseplus für
den AG eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der AG Baseplus hiermit das Recht ein,
die Domain im Falle der Kündigung einer Partei oder im Falle des Zahlungsverzugs jederzeit auf den
eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
§9 - Erfüllung - Gewährleistung
Die Baseplus vereinbart mit dem Referenzpartner und Kunden laut des Auftragsformulars eine
Optimierung und Eintragung seiner Internetseiten in den entsprechenden Suchmaschinen gemäß
dem Dienstleistungsangebot. Dem AG ist bewusst, dass die Aufnahme der anzumeldenden Domain in die Suchmaschinen nicht von Baseplus garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des
jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Die Baseplus optimiert die mit dem AG definierten
Suchbegriffe in den betreffenden Suchmaschinen und Verzeichnissen. Die ersten Ergebnisse laut
Vereinbarung werden ca. 6-8 Wochen nach Optimierung ersichtlich. Voraussetzung hierfür ist, dass
alle relevanten Daten seitens des AG zur Verfügung gestellt wurden. Für die Optimierung relevante
Daten sind: Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, Texte (Textbeschreibungen zu den
Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen) sowie Zugriffsdaten auf den Webspace des
Homepagebetreibers. Die Baseplus entschädigt den AG nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung
oder Löschung (auch aus Gründen eines Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite
seitens eines oder mehrerer Suchdienstanbieter (Suchmaschinen), da dies einzig im Ermessen der
betreffenden Suchmaschinen liegt. Dem AG ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseiten in
den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Ziel ist eine Positionierung auf den vordersten Plätzen
hinsichtlich der definierten Suchbegriffe und den entsprechenden Suchmaschinen.
§10 - Leistung
Alle Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Im Falle von Leistungsverzögerungen durch
höhere Gewalt, sowie durch Leistungsstörungen im Sinne von Betriebsstörungen, Streiks oder
ähnlichem, welche Baseplus eine fristgerechte Erfüllung erschweren oder unmöglich machen, wird
beiden Parteien durch eines der vorher genannten Ereignisse ein Rücktritt vom Vertrag, nach Ablauf
von 20 Werktagen nach Terminende, eingeräumt. Ist die Dienstleistung nachweislich aufgrund eines
solchen Umstandes unmöglich, werden die Parteien durch den Rücktritt von der Verpflichtung zur
Vertragserfüllung freigestellt.
§11 – Gewährleistung Verstoß
Die Gewährleistungsfrist für von Baseplus erbrachte Dienstleistung beträgt sechs Monate.
Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind von dem AG stets aussagekräftig
zudokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Der AG hat
Baseplus bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen, und vor einer
Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. Baseplus haftet daher
nicht für Daten- und Programmverluste. Kann der Mangel nach wiederholten Versuchen und nach
Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der AG berechtigt, den Vertrag
schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche
erwachsen dem AG nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche
Fehlerund Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet),
Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Computerviren - welcher Art auch immer -
oder nicht von Baseplus durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten,
Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Dem AG ist bewusst, dass die meisten
Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten
ausihrem Suchangebot zu löschen. Für eine solche Vorgehensweise kann Baseplus keine Haftung
übernehmen. Der AG versichert, dass er nur seine Internetadresse(n) registrieren bzw. optimieren
lässt oder im Auftrag von Dritten handelt und in deren Einverständnis. Sollten dennoch Schäden an
Webseiten Dritter entstehen, kann immer nur der AG verantwortlich gemacht werden. Baseplus
kann grundsätzlich für keinerlei Regresszahlungen und Schäden verantwortlich gemacht werden.
§12 – Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist Viersen (NRW); es gilt deutsches Recht und Gerichtsstand ist ebenfalls in Viersen,
Deutschland. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Unternehmenssitz des AGs im Ausland befindet.
§13 - Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. An die
Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von Baseplus gebunden. Sollte in diesen AGB
eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der Formulierung am nächsten kommt.
